Soziale Sicherheit ist ein Erfolgsmodell Österreichs

Biach erinnert aus Anlass der UN-Menschenrechtserklärung vor 70 Jahren an Artikel 25 zur sozialen Sicherheit

Wien (OTS) – „Jeder hat das Recht auf Gesundheit, auf Sicherheit im
Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität und Alter“: So
steht es in Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,
welche in einer Resolution der Generalversammlung der Vereinten
Nationen am 10. Dezember 1948 – also genau vor 70 Jahren – nach
intensiven Beratungen über zahlreiche Änderungsvorschläge einstimmig
von allen Uno-Staaten angenommen wurde.

„Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte nahm nicht nur
zahlreiche Inhalte staatlicher Grundrechte auf, sondern hat in
Österreich auch einen Namen. Und der lautet Sozialversicherung“,
erinnert der Vorsitzende im Verbandsvorstand des Hauptverbands der
österreichischen Sozialversicherungsträger, Alexander Biach, aus
Anlass dieses 70jährigen Jubiläums der Menschenrechtserklärung auch
an den 70. Jahrestag der Gründung des Hauptverbandes.

Biach: „Der Hauptverband und die Sozialversicherungsträger sind in
Österreich die praktische Umsetzung der Ziele der
UN-Menschenrechtserklärung gewesen“. „Und damit sich dieses weltweit
beispielslose Erfolgsmodell der sozialen Sicherheit in Österreich
weiter entwickeln kann, braucht es auch in Zukunft ein starkes Dach
wie den Hauptverband“, so Biach abschließend.

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-,
Unfall-und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung
garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und
Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere
Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,7 Millionen Menschen
(Versicherte und mitversicherte Angehörige) anspruchsberechtigt.

Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger
(++43-1) 71132-1120
presse@sozialversicherung.at
http://www.hauptverband.at

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