Ärztekammer fordert Sonderklasse auch für ambulante Leistungen

Sonst droht eine Zwei-Klassen-Medizin durch Abwanderung in die Privatspitäler – Resolution in der Vollversammlung verabschiedet

Wien (OTS) – Die Vollversammlung der Ärztekammer für Wien hat heute,
Dienstag, Nachmittag in einer Resolution das Parlament aufgefordert,
zuzulassen, dass öffentliche Spitäler sowie Ärztinnen und Ärzte im
bisherigen tagesklinischen Umfang künftig auch ambulant Leistungen
für privatversicherte Patientinnen und Patienten verrechnen dürfen.
Damit soll sichergestellt werden, dass mit diesen Einnahmen eine
soziale Medizin für alle Bevölkerungsschichten finanziert werden
kann.

Sollte es zu einem Verbot der Sonderklasse für ambulante
Leistungen kommen, würde den Wiener Spitälern Geld entzogen, das
diese dringend benötigten. Außerdem würden die öffentlichen Spitäler,
allen voran die Häuser des Wiener Krankenanstaltenverbunds, für
Ärztinnen und Ärzte unattraktiver, was zu einer Abwanderung von
Ärztinnen und Ärzten in die Privatmedizin führen würde, die ein
solches Verbot bekanntlich nicht treffe.

„Auch wird eine Zwei-Klassen-Medizin forciert, indem Patientinnen
und Patienten, die sich eine private Zusatzversicherung leisten
können, zukünftig Privatspitäler aufsuchen werden“, heißt es weiter
in der Resolution. Die Wiener Ärztinnen und Ärzte stünden für eine
soziale Medizin und hätten für eine unsoziale Maßnahme – „wie es die
Nichtermöglichung von Sonderklassegebühren für ambulanten Leistungen,
die bisher stationär durchgeführt wurden, zweifellos ist“ – kein
Verständnis, da sie einen massiven Wettbewerbsnachteil der
öffentlichen Spitäler zugunsten von Privatspitälern mit sich bringen
würde. (hpp)

Ärztekammer Wien
Dr. Hans-Peter Petutschnig
(++43-1) 51501/1223, 0664/1014222, F:51501/1289
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