
KommAustria schreibt bundesweite Privatradio-Zulassung aus
Antragsfenster für rund ein halbes Jahr geöffnet
Wien (OTS) – Nach nur knapp einem Jahr bietet die Medienbehörde
KommAustria Radioveranstaltern erneut die Möglichkeit, unter
Zusammenlegung mehrerer regionaler UKW-Zulassungen einen Antrag auf
Erteilung einer bundesweiten Privatradio-Zulassung zu stellen. Die
Antragsfrist beginnt am 13. Dezember 2018 und endet am 17. Juni 2019.
„Wie vom Privatradiogesetz vorgesehen, ist der Antrag eines
Marktteilnehmers Grundlage für die jetzige Ausschreibung“, so Mag.
Michael Ogris, Vorsitzender der Medienbehörde KommAustria. „Eine
wesentliche Voraussetzung für die Erteilung einer bundesweiten
Zulassung ist, dass mit der Summe der Versorgungsgebiete, die die
Antragstellerin mitbringt, eine technische Reichweite von mindestens
sechzig Prozent der Bevölkerung erreicht wird.“
Um eine bundesweite Zulassung zu schaffen, können Inhaber von
Radiolizenzen, die ihren Sendebetrieb seit mindestens zwei Jahren
unbeanstandet ausüben, einer Kapitalgesellschaft die Übertragung der
Zulassungen zusagen. Die Gesellschaft kann dann eine bundesweite
Lizenz beantragen, wodurch die ursprünglich eigenständigen
Versorgungsgebiete zu einem Versorgungsgebiet zusammengefasst werden.
Bereits mit dem vorgelagerten Antrag auf Ausschreibung der
bundesweiten Zulassung muss die Antragstellerin zumindest glaubhaft
darlegen, dass mit den von ihr eingebrachten Versorgungsgebieten
sechzig Prozent der österreichischen Bevölkerung technisch versorgt
werden können. Die Detailprüfung erfolgt dann im Zusammenhang mit dem
eigentlichen Antrag auf Erteilung der bundesweiten Zulassung, der ab
dem 13. Dezember eingebracht werden kann.
Zuletzt hatte die KommAustria Ende Dezember 2017
Radioveranstaltern die Möglichkeit gegeben, eine bundesweite
Privatradio-Zulassung zu beantragen. Einen daraufhin eingelangten
Antrag wies die Behörde jedoch im März 2018 wegen Nichterreichens der
60-Prozent-Schwelle ab. Dieses Verfahren liegt in zweiter Instanz
beim Bundesverwaltungsgericht.
Die Ausschreibung „Möglichkeit zur Antragstellung für die
Erteilung einer bundesweiten Zulassung“ ist auf der Website der
RTR-GmbH unter [https://www.rtr.at/de/m/KOA101018015]
(https://www.rtr.at/de/m/KOA101018015) veröffentlicht.
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Andreas Kunigk
Pressesprecher Fachbereich Medien und KommAustria
+43 1 58058-168
andreas.kunigk@rtr.at
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