TIROLER TAGESZEITUNG, Leitartikel: „Millionenfache Politikverdrossenheit“, von Peter Nindler

Ausgabe vom 12. Dezember 2018

Innsbruck (OTS) – Rechtsstaatlich ist die Schadenersatzforderung der
FPÖ für zusätzliche Kosten im Präsidentschaftswahlkampf
nach-vollziehbar. In der Zusammenschau mit der Millionenüberziehung
bei der Nationalratswahl aber der Politik abträglich.

Der Rechtsstaat ist das eine, die politische Moral das andere:
Zwischen diesen beiden Polen bewegt sich die Schadenersatzklage der
FPÖ wegen der aufgehobenen Bundespräsidentenstichwahl im Mai 2016.
Rechtlich agiert die FPÖ konsequent, wenngleich sie sehr spät einen
Schaden von 3,4 Millionen Euro für zusätzliche Wahlkampfkosten
geltend macht. Um nicht zu sagen, ungewöhnlich spät.
Doch die Blauen hatten damals die Wahl erfolgreich angefochten,
weil zumindest 14 Wahlbehörden gegen den Grundsatz der geheimen Wahl
verstoßen haben. Die Unregelmäßigkeiten sind evident, denn
Wahlkuverts der Briefwahlstimmen wurden zu früh geöffnet und
Niederschriften wiesen Ungereimtheiten auf. Dass diese
verfassungsmäßig angemahnten Verfehlungen auch freiheitliche
Wahlbeisitzer zu verantworten hatten, gibt der Schadenersatzforderung
eine besondere Note. Damit relativiert sich zugleich das staatliche
Versagen (Amtshaftung) zu einem persönlichen der Mitglieder in den
Wahlkommissionen. Niemand kann sich hier herausreden.
Die Chuzpe an dieser Klags-Geschichte wäre jedoch, wenn die
Republik mit den Freiheitlichen einen Vergleich anstreben würde. Weil
sich damit ein kostenintensiver Rechtsstreit vermeiden ließe, wie
vielleicht die türkis-blaue Bundesregierung – vordergründig richtig –
argumentieren könnte. Denn auch damit würde die FPÖ bereits einen für
sie lukrativen Teilerfolg erzielen. Nur die Optik wäre verheerend.
Deshalb den geforderten Schadenersatz rechtlich ausstreiten, Zweifel
an der Rechtsstaatlichkeit dürfen nämlich nicht einmal im Ansatz eine
Chance haben.
Andererseits muss man sich politisch fragen, warum die FPÖ
wiederum kein Problem damit hatte, die Wahlkampfkosten­obergrenze auf
Bundesebene für die Nationalratswahl 2017 von sieben Mio. Euro um
satte 3,7 Millionen Euro zu überziehen. Offenbar nimmt sie dafür die
Strafe von einigen hunderttausend Euro locker in Kauf. Gesamtheitlich
betrachtet, könnte man den Freiheitlichen Doppelmoral unterstellen.
Oder darf hier etwa der Steuerzahler Schadenersatz verlangen?
Schließlich kommen ja Frau und Herr Österreicher für die großzügige
Parteienförderung von 200 Mio. Euro im Jahr auf. Allein 15,4
Millionen Euro entfallen davon auf die Bundes-Blauen.
Unterm Strich tun die Freiheitlichen der Politik im Allgemeinen
nichts Gutes. Sowohl Schadenersatz-Klage als auch
Wahlkampfkostenüberschreitung fördern wieder einmal die ohnehin weit
verbreitete Politikverdrossenheit im Land.

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