Vilimsky: „Humanitäres EU-Visum schafft Anreiz zu mehr Migration“

„FPÖ gegen die Einführung eines solchen ‚legalen Migrationsweges‘, da damit nur eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen wird, unkompliziert in die EU zu gelangen“

Wien (OTS) – „Die Schaffung eines humanitären EU-Visums käme einer
Einladung zu noch mehr Migration nach Europa gleich“, erklärte heute
Harald Vilimsky, freiheitlicher Delegationsleiter im Europaparlament
und FPÖ-Generalsekretär. „Dass das Europaparlament heute neuerlich
über einen entsprechenden Vorschlag abgestimmt hat, obwohl dieser
erst bei der letzten Plenarsitzung im November abgelehnt wurde, ist
ziemlich ungewöhnlich“, so Vilimsky. Diesmal jedenfalls wurde er
angenommen; die Kommission wird aufgefordert, einen entsprechenden
Rechtsakt auf den Weg zu bringen.

„Ein humanitäres Visum würde jedem Bürger eines Nicht-EU-Staates
die Einreise in die EU ermöglichen, um dann dort einen Asylantrag
stellen zu können“, erläuterte Vilimsky. Die Einführung eines solchen
„legalen Migrationsweges“ sei fatal, da so nur ein zusätzlicher
Anreiz geschaffen werde, unkompliziert in die EU zu gelangen, statt
Menschen in der jeweiligen Region zu halten und zu versorgen.

„Ob eine Person überhaupt asylberechtigt ist oder nicht wird ja
erst im Ankunftsland entschieden“, so Vilimsky. „Dann aber ist der
Inhaber eines solchen Visums bereits in der EU und kann bei Ablehnung
seines Asylantrags entweder untertauchen oder aufgrund der laschen
Abschiebepraxis damit rechnen, auch ohne Schutzanspruch bleiben zu
können“, meinte der freiheitliche Delegationsleiter. „Deshalb
sprechen wir uns ganz klar gegen die Möglichkeit eines solchen
legalen Migrationsweges aus“, so Vilimsky.

„Bemerkenswert ist auch, dass in der Begründung für den Antrag
bereits auf den UNO-Migrationspakt Bezug genommen wird“, sagte der
Europaabgeordnete. Dies sei ein weiterer Beleg dafür, dass sich der
UNO-Pakt entgegen den Behauptungen natürlich auch in konkretem Recht
niederschlagen werde.

Anträge auf ein humanitäres EU-Visum könnten dem Vorschlag zufolge
sowohl elektronisch als auch schriftlich in jeder Botschaft oder
jedem Konsulat eines EU-Mitgliedsstaates gestellt werden. Bisher sind
EU-Mitgliedsstaaten nicht verpflichtet, Menschen, die für die
Stellung eines Asylantrags in ihr Hoheitsgebiet einreisen wollen, ein
solches Visum auszustellen. Sie können aber nach nationalem Recht
eine solche Genehmigung erteilen, müssen das aber eben nicht. Das hat
zuletzt 2017 auch der Europäische Gerichtshof festgestellt.

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