VSV/Kolba: Auch Unternehmer profitieren von Musterfeststellungsklage gegen VW

Klagen gegen VW können bis zu Feststellungsurteil ausgesetzt werden

Wien (OTS) – Der Anschluss an die deutsche Musterfeststellungsklage
steht nur Verbrauchern offen. Doch auch Unternehmer können von einer
Musterfeststellungsklage profitieren.

Der deutsche Gesetzgeber hat nämlich vorgesehen, dass ein
deutsches Gericht auf Antrag des Klägers, der Unternehmer ist,
anordnen kann, die Verhandlung über die Klage bis zur Erledigung des
Musterfeststellungsverfahrens auszusetzen.

„Das bedeutet, dass Unternehmer VW klagen und gleich nach der
Klage eine Aussetzung der Verhandlung beantragen können. Damit sollte
– auch nach österreichischem Recht – das Risiko, dass Ihre Forderung
verjährt, bis zur Entscheidung über die Musterfeststellungsklage
gehemmt sein. Wer dann – wird die Musterfeststellungsklage gewonnen –
gehörig fortsetzt, kann sich zwar auf keine Bindungswirkung des
Musterfeststellungsurteils berufen, hat aber wohl gute Chancen sich
gegen VW durchzusetzen,“ sagt Peter Kolba, Obmann des
Verbraucherschutzvereines.

Die Aussetzung der Verhandlung senkt auch das Kostenrisiko für den
klagenden Unternehmer, da – bei Vereinbarung von Stundensätzen mit
dem eigenen Anwalt – weniger Kosten anfallen und man sich überdies
zunächst die Kosten für ein Gutachten erspart.

„Immerhin sind ja auch viele Unternehmer – auch in Österreich –
durch den Abgasbetrug von VW geschädigt worden,“ betont Kolba. „Die
Wirtschaftskammer lässt aber Ihre Mitglieder – über 90 Prozent sind
Einzelunternehmer oder Klein- und Mittelbetriebe – da einfach im
Regen stehen.“

Der Verbraucherschutzverein fordert daher von der EU aber auch von
der Regierung in Österreich, dass bei Massenschäden künftig auch die
geschädigten Kleinunternehmer sich bei zu schaffenden Sammelklagen
anschließen können.

Dr. Peter Kolba, Obmann Verbraucherschutzverein, +436602002437

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