Entbürokratisierung für Unternehmen bei Familienbonus Plus erreicht

WKÖ-Generalsekretär Kopf begrüßt die nun beschlossene Haftungsbeschränkung für Arbeitgeber – Unsicherheiten beim Familienbonus sind damit beseitigt

Wien (OTS) – „Der neue Steuerbonus wird Familien ab dem kommenden
Jahr kräftig entlasten, egal ob sie unselbstständig erwerbstätig oder
selbstständig sind“, begrüßt Karlheinz Kopf, Generalsekretär der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) den nun im Parlament beschlossenen
Familienbonus Plus. Er löst ab 2019 die steuerliche Abzugsfähigkeit
der Kinderbetreuungskosten ab und gilt wesentlich länger als diese:
Nämlich nicht nur für Kinder bis 10 Jahre, sondern bis Vollendung des
18. Lebensjahres.

Selbstständige können den Familienbonus Plus über die
Steuererklärung beantragen, bei Arbeitnehmern hingegen kann er auch
schon bei der Lohnverrechnung berücksichtigt werden. Hier freut
WKÖ-Generalsekretär Kopf besonders, dass es gegenüber den
ursprünglichen Plänen der Regierung nun eine Erleichterung für die
Unternehmen gibt: „Die WKÖ konnte noch wichtige
Haftungsbeschränkungen für die Arbeitgeber erreichen, wenn sie den
Familienbonus für ihre Mitarbeiter abrechnen.“

Zwtl.: Gesetzliche Klarstellung bei der Haftung

Konkret wird nun gesetzlich klargestellt, dass es keine
unangemessene Überprüfungspflicht des Arbeitgebers zu den Angaben des
Arbeitnehmers und somit auch keine Haftung bei falscher Berechnung
der Lohnsteuer wegen nicht offensichtlich falscher Angaben des
Arbeitnehmers entsteht. Das erspart den Unternehmen überbordende
Nachforschungen und Prüfungen bei ihren Mitarbeitern. „Damit ist die
Verunsicherung der Betriebe, die es nach dem ersten Entwurf des
Familienbonus Plus gab, nun ausgeräumt. Durch die neue gesetzliche
Klarstellung muss also kein Betrieb bei der Anwendung nicht
offensichtlicher Falschangaben unverhältnismäßige Konsequenzen
befürchten “, beruhigt Kopf. (PWK866/DFS)

Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit
Mag. Dr. Rolf Gleißner
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