
Kein Verfahren wegen Beschwerde des BMI über Florian Klenk
Wien (OTS) – In seiner gestrigen Sitzung hat der Senat 1 des
Presserats über die Beschwerde des BMI wegen eines Artikels und eines
Tweets von Falter-Chefredakteur Florian Klenk beraten. Der Senat hat
entschieden, in diesem Fall kein Verfahren einzuleiten.
Zwtl.: Die Vorgeschichte
Das Bundesministerium für Inneres (BMI) kritisierte die
Titelgeschichte „Das System Kickl“, erschienen in der
Wochenzeitschrift „Falter“ 40/18. Darüber hinaus wurden auch noch
verschiedene Twittermeldungen beanstandet, mit denen Florian Klenk,
der Autor des Artikels, die Titelgeschichte angekündigt hatte.
Abgestellt wurde dabei insbesondere auf die folgende Aussage Klenks
(Tweet vom 2.10.2018): „Heute werde ich Akten veröffentlichen. Sie
zeigen, wie sich Kickls General Goldgruber Kenntnis davon verschaffen
wollte, welche verdeckten Ermittler es bei Burschenschaften gibt. Als
Kickls Team keine detaillierte Auskunft bekam, kam es zur Razzia bei
Chef-Ermittlerin Sibylle G.“
Das BMI hielt in seiner Beschwerde fest, dass
„Falter“-Chefredakteur Florian Klenk lediglich wegen allgemeiner
Interviewanfragen und Fragen zu anderen Sachverhalten Kontakt mit dem
BMI aufgenommen habe. Mit konkreten Vorhalten im Zusammenhang mit der
Auskunft zu Ermittlungen wegen Rechtsextremismus bei Burschenschaften
sei der betroffene Generalsekretär des BMI, Peter Goldgruber, nicht
konfrontiert worden. Nach Meinung des BMI verstoße dies gegen Punkt
2.3 des Ehrenkodex für die österreichische Presse, wonach
Beschuldigungen nicht erhoben werden dürfen, ohne dass nachweislich
wenigstens versucht worden ist, eine Stellungnahme der beschuldigten
Person oder Institution einzuholen.
Zum beanstandeten Artikel hält der Senat fest, dass darin aus
einem Aktenvermerk von Peter Gridling, dem Chef des Bundesamts für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), vom 29.01.2018
zitiert wird. Demnach habe Generalsekretär Peter Goldgruber
verschiedene Fragen in Hinblick auf verdeckte Ermittlungen im Bereich
Rechtsextremismus und Burschenschaften gestellt. Im Anschluss an die
Zitate aus dem Aktenvermerk wirft Autor Florian Klenk die Frage auf,
warum sich Goldgruber so detailliert über die verdeckten Ermittlungen
im Burschenschaftermilieu erkundigen wollte. Klenk weist zunächst
darauf hin, dass dies im Untersuchungsausschuss zum BVT zu klären
sein werde. Danach stellt er die Vermutung an, dass die Informationen
auch für einen Mitarbeiter im Kabinett des Innenministers von
Interesse sein könnten, weil dieser selbst Mitglied bei einer
Burschenschaft sei und auch als FPÖ-Mandatar im
niederösterreichischen Landtag sitze; dort sei sein Chef Udo
Landbauer, der genau zu dieser Zeit wegen der „NS-Liederbuchaffäre“
zurücktreten musste und nun wieder in Amt und Würden sei. Schließlich
nimmt Florian Klenk auch noch auf die Hausdurchsuchung im BVT Bezug
und verweist auf die Beschlagnahme der Extremismus-Dateien der
zuständigen Beamtin.
Zwtl.: Die medienethische Bewertung des Senats
Nach Ansicht des Senats ist für die Bewertung des Artikels der
Umstand wesentlich, dass darin ein Thema von außergewöhnlichem
öffentlichen Interesse behandelt wird. Berichte über Vorgänge im
Innenministerium und über die – durchaus umstrittene –
Hausdurchsuchung im BVT sind für die politische Debatte in Österreich
und daher auch für die Allgemeinheit von höchster Relevanz. Das
offenbar angespannte Verhältnis zwischen der Führung des BMI und dem
Chef des BVT und die möglichen Gründe hierfür sind von
außergewöhnlichem Interesse für die Öffentlichkeit, zumal die
Geheimdienste zentral für die Sicherheit des Landes sind. Bei
Berichten über bedeutsame demokratiepolitische Fragen muss die
Presse- und Meinungsfreiheit besonders weit reichen.
Aus medienethischer Sicht hält es der Senat für legitim, dass ein
Autor, der eine längere Reportage über das BMI, den Innenminister und
die Vorgänge rund um die BVT-Affäre verfasst und Zusammenhänge
zwischen der FPÖ, dem Kabinett des BMI und Burschenschaften
erläutert, Vermutungen in den Raum stellt, dass eine Anfrage zu
verdeckten Ermittlungen zu Rechtsextremismus und Burschenschaften aus
parteipolitischen Motiven erfolgt sein könnte. Nicht nur die Vorgänge
im BMI und beim BVT, sondern auch der Aktenvermerk und dessen
Interpretation sind von hoher politischer Brisanz, so der Senat
weiter. Dass der im Artikel zitierte Aktenvermerk des BVT-Chefs echt
ist, wird auch vom BMI nicht bestritten.
Hinzu kommt, dass die Schlussfolgerungen Klenks auch als
Kommentierung von politischen Vorgängen zu werten sind. Die Senate
des Presserats betonen regelmäßig, dass die Meinungsfreiheit bei
Kommentaren großzügig zu interpretieren ist. Dieser Grundsatz hat
grundsätzlich auch für Kommentierungen von politischen Vorgängen im
Rahmen einer groß angelegten Reportage zu gelten. Selbst wenn
Goldgruber versichert, die – seiner Erinnerung nach allgemein
gehaltenen – Fragen an Gridling zum Thema Rechtsextremismus lediglich
im Zusammenhang mit der Sitzung des „Nationalen Sicherheitsrats“ des
Parlaments gestellt zu haben, erscheint die Sichtweise und die
Bewertung Klenks nicht vollkommen abwegig. Eine Beschränkung des
Freiraums von Journalistinnen und Journalisten bei der Kommentierung
von Themen, die für die Öffentlichkeit von derartiger Bedeutung sind,
hielte der Senat abträglich für den politischen Diskurs.
Für den Standpunkt des Senats spricht zudem der Umstand, dass die
Fragen von Goldgruber an Gridling zu Rechtextremismus-Ermittlungen
auch ein wichtiges Thema im parlamentarischen Untersuchungsausschuss
zum BVT waren. Peter Goldgruber und Peter Gridling nahmen zu der
Situation unterschiedlich Stellung. Ihre Wahrnehmungen wiesen eine
große Diskrepanz auf: Während Goldgruber bestritt, nach verdeckten
Ermittlern im Umfeld von Burschenschaften gefragt zu haben, betonte
dies Gridling. Wenn selbst die unmittelbar Beteiligten eine Situation
konträr beschreiben, ergibt sich nach Auffassung des Senats für den
Autor zwangsläufig ein gewisser Spielraum für die eigene
Positionierung.
Vor diesem Hintergrund musste der Senat nicht weiter prüfen, ob
die Schlussfolgerungen Klenks überhaupt als „Beschuldigungen“ und ob
die Kontaktaufnahmen Klenks mit verschiedenen Mitarbeitern und
Sprechern des Ministeriums als ausreichende Möglichkeit zur
Stellungnahme im Sinne des Punkt 2.3 des Ehrenkodex zu werten sind.
In Bezug auf die Twittermeldung Klenks weist der Senat darauf hin,
dass er nicht nur für die medienethische Bewertung von Artikeln,
sondern auch für journalistisches Verhalten zuständig ist. Die
Twittermeldung erfolgte zwar vom Twitteraccount des Autors und nicht
von jenem des Mediums. Dennoch ist die Veröffentlichung dieser
Meldung als journalistisches Verhalten einzuordnen. Zum einen tritt
der Autor Florian Klenk auf Twitter explizit als „Chefredakteur des
Falter“ auf. Zum anderen kündigte er mit der Meldung einen von ihm in
der Zeitschrift „Falter“ verfassten Artikel an.
Für die inhaltliche Bewertung der Meldung gilt nach Ansicht des
Senats im Prinzip das, was zuvor im Zusammenhang mit dem
beanstandeten Artikel gesagt wurde. Der Tweet mag zwar zugespitzter
und die Verknüpfung zwischen der Anfrage Goldgrubers bei Gridling und
der Mitnahme der Rechtsextremismus-Dateien während der
Hausdurchsuchung im BVT deutlicher sein. Zuspitzungen und
Verkürzungen sind jedoch bei Twittermeldungen – allein schon wegen
der begrenzten Anzahl an Wörtern – häufig und in einem gewissen
Rahmen aus medienethischer Perspektive auch nicht zu beanstanden.
Zwtl.: SELBSTSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der drei
Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig. Im
vorliegenden Fall ist der Senat 1 aufgrund einer Mitteilung des
Bundesministeriums für Inneres tätig geworden und hat seinen
medienethischen Standpunkt geäußert. Die Medieninhaberin der
Wochenzeitung „Falter“ hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats
anerkannt.
Tessa Prager, Sprecherin des Senats 1, Tel.: 01/21312-1169
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