
Ärztekammer begrüßt Parlamentsbeschluss zu Sonderklasse
Soziale Medizin für alle damit möglich – Szekeres: „Sachlichkeit hat gewonnen“
Wien (OTS) – Der Gesundheitsausschuss des Nationalrates hat kürzlich
eine Novelle zum Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG)
beschlossen, die nun auch im Nationalrat abgesegnet wurde. Damit
werden Sonderklassegebühren für jene ambulanten Spitalsleistungen
ermöglicht, die bisher stationär durchgeführt wurden.
Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres zeigt sich erleichtert, dass bei
einer sehr emotionalen Debatte „am Ende des Tages die Sachargumente
gezählt haben“. ****
Die Ärztekammer, die vorgestern, Dienstag, dazu eine Resolution
durch die Vollversammlung beschlossen hatte, hat darin gefordert,
zuzulassen, dass öffentliche Spitäler sowie Ärztinnen und Ärzte im
bisherigen tagesklinischen Umfang künftig auch ambulant Leistungen
für privatversicherte Patientinnen und Patienten verrechnen dürfen.
Damit soll sichergestellt werden, dass mit diesen Einnahmen eine
soziale Medizin für alle Bevölkerungsschichten finanziert werden
kann.
„Die Novelle zum Gesetz ermöglicht es, dass weiterhin keine
Zwei-Klassen-Medizin, die Menschen medizinisch benachteiligt,
vorangetrieben wird“, betont Szekeres. Die im Entschließungsantrag
des Nationalrats genannten Ziele werden daher auch „von der
Ärzteschaft voll inhaltlich mitgetragen“.
Szekeres: „Wichtig war und ist es, dass es eine solide
Finanzierung für die öffentlichen Spitäler braucht, um eine
medizinische Versorgung für alle Österreicherinnen und Österreicher
auf Spitzenniveau weiterhin sicherzustellen.“ Mit dem nunmehrigen
Kompromiss, der festsetzt, dass nicht alle Privatversicherten in
eigenen Spitälern behandelt werden, ist für Szekeres ein „wichtiger
Schritt zur Absicherung der sozialen Medizin“ getätigt worden. (ast)
Ärztekammer Wien
Mag. Alexandros Stavrou
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