AK: Abänderungsantrag zum ASVG nimmt allen Zustellern, Kolporteuren & Co den Schutz

Wien (OTS) – ÖVP und FPÖ haben aktuell einen Abänderungsantrag zum
ASVG eingebracht, mit dem ab dem 1.7.2019 alle Zeitungskolporteure,
Hauszusteller und Selbstbedienungsaufsteller zu Selbstständigen
gemacht werden – und zwar rückwirkend und mit allen negativen
Auswirkungen: Sie verlieren die Arbeitnehmereigenschaft und damit de
facto jeden arbeits- und sozialrechtlichen Schutz. Ihre ohnedies
bereits prekäre Situation kann sich dadurch noch weiter
verschlechtern, denn sie müssen dann ihre Sozialversicherungsbeiträge
alleine zahlen. Die AK kritisiert insbesondere, dass dieser
Abänderungsantrag ohne Begutachtung auf den Weg gebracht wurde und
sich die Regierungsparteien damit auch über die gängige
Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hinwegsetzen.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat sich in der Vergangenheit
bereits mehrmals mit diesem Problem beschäftigen müssen und in vielen
seiner Entscheidungen auch immer wieder festgestellt, dass die
betroffenen Personen als Dienstnehmer oder als freie Dienstnehmer
anzusehen sind. Denn sie mussten nachweislich zu einer bestimmten
Zeit zustellen, bestimmte Kleidung tragen oder bestimmte Standorte
besetzen. Lediglich bei Personen, die die Selbstbedienungstaschen an
Wochenenden oder Feiertagen aufstellen und befüllen, gibt es auch
anderslautende Entscheidungen.

Arbeiterkammer Wien
Thomas Angerer
+43-1 501 65-12578
thomas.angerer@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

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