
BM Hartinger Klein: „Fairness in der medizinischen – pflegerischen Leistung sichergestellt“
Wiederholte Betonung der Frau Bundesministerin, dass der Zugang zu medizinischen Leistungen in LKF finanzierten Krankenanstalten für alle Patienten gleich sein muss
Wien (OTS) – „Mit dem heutigen Entschließungsantrag hat der
Nationalrat nochmals unterstrichen und damit sichergestellt, dass es
keine Unterschiede bei der medizinischen und pflegerischen
Behandlung, sowie beim Zeitpunkt der Behandlung im spitalsambulanten
Bereich geben wird“, zeigt sich Bundesministerin Mag. Beate
Hartinger-Klein erfreut, dass ihr Anliegen auch noch von den
Gesetzesvertretern unterstützt wird.
Fairness im spitalsambulanten Bereich in LKF-finanzierten
Krankenanstalten bei der medizinischen Behandlung (insbesondere
Umfang und Qualität) sowie beim Zugang zur medizinischen Leistung
(insbesondere Terminvergabe und Wartezeiten) sind die Grundsätze
einer öffentlichen Gesundheitsversorgung.
„Die Angst vor einer Zwei-Klassen-Medizin, wie zuletzt
öffentlich diskutiert, ist somit unbegründet und wird es auch nicht
geben, das garantiert diese Regierung“, so Hartinger-Klein
abschließend.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Axel Ganster, MAS
Pressesprecher von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein
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