EVZ: Winterreifenpflicht in unseren Nachbarländern

Generell sind die Straßenverhältnisse zu berücksichtigen

Wien (OTS) – Rechtzeitig zur Winter-Reisezeit bietet das Europäische
Verbraucherzentrum (EVZ) einen Überblick über die Winterreifenpflicht
in Europa. In der folgenden Übersicht können Sie sich informieren,
welche Regeln es zu beachten gilt, wenn Sie auf den verschneiten
Straßen unserer Nachbarländer unterwegs sind. Genauere Informationen
sind unter [europakonsument.at/de/page/winterreifen]
(http://europakonsument.at/de/page/winterreifen) zu finden.

Deutschland
Winterreifen sind an die Wetterbedingungen anzupassen und daher bei
Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte
vorgeschrieben.

Schweiz
In der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht. Wer aber den
Verkehr behindert, weil er bei winterlichen Straßenverhältnissen mit
ungeeigneten Reifen fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Italien
Auch in Italien gilt keine generelle Winterreifenpflicht.
Verkehrszeichen schreiben Winterreifen oder Schneeketten bei
entsprechender Witterung für einen bestimmten Zeitraum vor.

Slowenien
Zwischen 15. November und 15. März gilt in Slowenien die Pflicht,
alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit einer Winterausrüstung
auszustatten. Diese besteht entweder aus Winterreifen auf allen vier
Rädern oder Sommerreifen plus Schneeketten im Kofferraum. Dasselbe
gilt bei winterlichen Wetterbedingungen außerhalb dieses Zeitraums.

Ungarn
In Ungarn gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht. Allerdings
besteht die Empfehlung, die Reifen entsprechend den Wetterbedingungen
auszustatten. Bei winterlichen Straßen müssen außerdem Schneeketten
mitgeführt werden. Ist das nicht der Fall, kann sogar die Einreise
verweigert werden.

Slowakei
Auch in der Slowakei müssen die Reifen an die Wetterbedingungen
angepasst werden. Ist die Fahrbahn geschlossen durch Schnee oder Eis
bedeckt, besteht Winterreifenpflicht für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen.

Tschechien
In Tschechien gilt bei winterlichen Wetterbedingungen von 1. November
bis 31. März die Winterreifenpflicht. Wenn also die Straße dauerhaft
mit Schnee oder Eis bedeckt ist oder dies während der Fahrt zu
erwarten ist.

Zur Erinnerung: In Österreich gilt für PKW und LKW bis 3,5 Tonnen
von 1. November bis 15. April eine Winterreifenpflicht, sofern die
Straßen mit Eis und Schnee bedeckt sind.

Service: Genauere Informationen gibt es auf
[europakonsument.at/de/page/winterreifen]
(http://europakonsument.at/de/page/winterreifen).

Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ)
Pressestelle
01/588 77-256
presse@europakonsument.at
www.europakonsument.at

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