
Industrie: Nationalrat beschließt notwendige Reformen bei Sozialversicherung
IV-GS Neumayer: 5 statt 21 SV-Träger – Versicherte, Beitragszahlerinnen und Beitragszahler profitieren von moderner Selbstverwaltung und effizienten Strukturen
Wien (OTS) – „Die dringend notwendige Strukturreform des
österreichischen Sozialversicherungssystems wird endlich umgesetzt
und damit werden die Weichen für eine moderne, effiziente und
bürgernahe Sozialversicherung gestellt“, zeigte sich der
Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph
Neumayer, anlässlich des heutigen Nationalratsbeschlusses zur
Sozialversicherungsreform erfreut. Diese sei seit Jahrzehnten
diskutiert worden und „war mehr als überfällig“. Die Reduktion der
Sozialversicherungsträger von 21 auf 5 Träger optimiere den
Mitteleinsatz und verhindere Doppel- und Mehrgleisigkeiten. Die
Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen zu einer
Österreichischen Gesundheitskasse mit österreichweiter Budget- und
Personalhoheit gewährleiste einen einheitlichen Leistungskatalog und
eine einheitliche Vollzugspraxis. Neben einer Verschlankung der
Selbstverwaltungsgremien werde es künftig eine ausgewogene
Repräsentanz der Dienstnehmer- und Dienstgebervertreterinnen und
-vertreter in den Gremien der Selbstverwaltung der Österreichischen
Gesundheitskasse und der Pensionsversicherungsanstalt geben. „Künftig
wird eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe möglich,
Entscheidungen werden gemeinsam getroffen“, hob Neumayer hervor.
Zwtl.: Erster Schritt zur Lohnnebenkostensenkung, weitere müssen
folgen
Auch setze die Reform den ersten Schritt zur dringend notwendigen
Lohnnebenkostensenkung. Denn mit 1. Jänner 2019 sinkt der
Unfallversicherungsbeitrag um 0,1 Prozentpunkte. „Nach wie vor ist
der Faktor Arbeit in Österreich überdurchschnittlich hoch belastet.
Darunter leiden nicht nur Unternehmen, sondern vor allem auch
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Den größten Anteil des
Abgabenkeils in Österreich machen die Sozialversicherungsbeiträge der
Dienstgeber aus. Daher muss – Hand in Hand mit der Reform der AUVA –
die im Regierungsprogramm verankerte weitere Reduktion des
Unfallversicherungsbeitrags verwirklicht werden“, stellte der
IV-Generalsekretär klar, denn „mehr Qualität und Innovation sowie
eine Entlastung des Faktors Arbeit sind das Gebot der Stunde“.
Zwtl.: Verharren im Stillstand, wie von Gewerkschaften gefordert,
völlig unangebracht
Angesichts des über Jahrzehnte gewachsenen und daher naturgemäß
schwerfälligen Systems sei ein „Verharren im Stillstand“ nicht
angebracht, denn besagtes System mit seinen Funktionärinnen und
Funktionären diene schließlich keinem Selbstzweck. „Alle
Entscheidungsträgerinnen und -träger stehen jetzt in der
Verantwortung, die Sozialversicherungsstruktur zugunsten der
Versicherten sowie Beitragszahlerinnen und Beitragszahler
zukunftsfit, effizient und bürgernah aufzustellen und den heutigen
Gesetzesbeschluss mit Leben zu erfüllen“, so Neumayer abschließend.
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