Nationalrat beschließt Adaptierungen für Europawahlen 2019

Einstimmige Genehmigung eines EU-Beschlusses zum bevorstehenden Urnengang im Mai2019

Wien (PK) – Die Europawahlen vom 26. Mai 2019 werfen bereits ihren
Schatten voraus. Im Nationalrat herrschte heute Konsens über die
Genehmigung eines EU-Beschlusses, mit dem Änderungen am 1976
beschlossenen Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der
Mitglieder des Europäischen Parlaments vorgenommen und einige
allgemeine Grundsätze für die Wahlen festgelegt werden. Unter anderem
geht es um die Festschreibung des Verhältniswahlsystems, erlaubte
Formen von Stimmabgaben und die Beschränkung von Einzugshürden.

Österreich ist derzeit mit 18 Abgeordneten im 751 MandatarInnen
umfassenden Europäischen Parlament vertreten. Künftig werden es
infolge des Brexit 19 von 705 Abgeordneten sein.

Auf Österreich haben dies Bestimmungen keine Auswirkungen, sie müssen
nur von allen Mitgliedstaaten genehmigt werden. Wie die Abgeordneten
Josef Lettenbichler (ÖVP), Maximilian Unterrainer (SPÖ) und Susanne
Fürst (FPÖ) unterstrichen, geht es dabei insbesondere um mehr
Transparenz im Wahlprozess und um den Zugang zu zuverlässigen
Informationen. Die PolitikerInnen wiesen auch auf die Wichtigkeit
hin, sich an den Wahlen zu beteiligen, denn es liege im Interesse
aller, dass das Europäische Parlament über eine breitere Legitimität
verfügt, wie Fürst betonte. Es gelte, das europäische Bewusstsein zu
stärken, so Unterrainer, außerdem warten auf die EU große
Herausforderungen. Fürst hielt zudem fest, dass sich die EU auf ihre
ursprünglichen Zielsetzungen und die großen Themen im Sinne des
Subsidiaritätsprinzips konzentrieren sollte. (Fortsetzung
Nationalrat) jan

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