
ÖHV-Reitterer: Münchner Airbnb-Urteil guter Tag für die Gerechtigkeit
Münchner Hosts, die geltendes Recht brechen, sollen sich nicht länger hinter anonymen Accounts verstecken können. Wien soll nachziehen, fordert ÖHV-Präsidentin Reitterer.
Wien (OTS) – Ein Münchner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass
Airbnb in Bayern deutsches Recht befolgen muss. „Das klingt für uns
selbstverständlich. Aber Stadtrat Hanke begründete den Abbruch der
Verhandlungen mit Airbnb ja auch damit, dass der Konzern ein Abkommen
mit der Stadt wollte, aber ohne österreichisches Recht zu akzeptieren
wolle“, vermutet Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen
Hoteliervereinigung (ÖHV), System dahinter.
Zwtl.: München macht es vor: Verstöße gegen geltendes Recht sollen
sich nicht auszahlen
Das Münchner Verwaltungsgericht hält fest, dass bei Tätigkeiten in
Deutschland deutsches Recht gilt und nicht irisches: Irland spiele
bei der Überwachung des Münchner Zweckentfremdungsverbots keine
Rolle. Airbnb habe die Identität von Hosts bekanntzugeben, die gegen
deutsches Recht verstoßen: „Da orte ich einerseits Rückenwind für das
Amtshilfeersuchen des österreichischen Finanzministeriums von 2015 an
Irland“, so Reitterer, „und andererseits auch eine Annäherung der
Melde- und Steuermoral in der Sharing Economy an die in der
gewerblichen Wirtschaft.“
Zwtl.: Reitterer: „Regierung braucht Strategie für Sharing Economy“
Digitalisierung und Sharing Economy müssten von Bund und Ländern
konsequent ernstgenommen werden, und zwar ressortübergreifend: „Da
geht es nicht um Konkurrenz für Hotels – das ist für uns Alltag. Die
öffentliche Hand sollte sich schön langsam darüber Gedanken machen,
wie sie sich finanziert, wenn Arbeitsplätze, Lohnsteuer und
Sozialversicherungen künftig in noch viel größerem Ausmaß wegfallen“,
gibt Reitterer zu bedenken: Analysten haben 80 Mio. Euro Umsatz
alleine für Airbnb 2016 in Wien errechnet. Qualitätshotels würden für
diesen Umsatz 800 bis 1.000 Mitarbeiter beschäftigen, bezahlen und
sozialversichern. Airbnb beschäftigt keinen einzigen in Österreich.
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Martin Stanits
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