
ORF Gehaltsabschluss für 2019 und 2020
Wien (OTS) – Die vom Zentralbetriebsrat und der Gewerkschaft
younion/Sektion elektronische Medien mit der ORF-Geschäftsführung
geführten Verhandlungen über die Valorisierung der Gehälter und
Honorare für 2019 fanden dieses Jahr in einem schwierigen – um nicht
zu sagen feindlichen – Umfeld statt. Das Drohszenario reicht vom
neuen ORF-Gesetz bis zu den jüngsten finanziellen
Einsparungs-Forderungen der Mehrheitsfraktion im Stiftungsrat.
Dementsprechend mühsam haben sich die Gehaltsverhandlungen
gestaltet. Gestern konnten sich Zentralbetriebsrat und
Geschäftsführung auf einen Zweijahresabschluss für die Jahre 2019 und
2020 einigen:
Zwtl.: 1) ABSCHLUSS 2019
Angestellte nach KV03 und KV14, Mitarbeiter/innen nach dem
Honorarkatalog
Die Gehälter und Zulagen der Angestellten nach KV03 und KV14 sowie
die Mindesthonorarsätze des Honorarkatalogs (auch die E-Honorare
bspw. für Autorentätigkeiten) werden mit 1.1.2019 um 2% erhöht.
Angestellte nach KV96, FBV und § 2.2-Angestellte
a) Die Gehälter und Zulagen der Angestellten nach dem
Kollektivvertrag 1996 (A/B) werden mit 1.1.2019 um 1% erhöht.
b) Die FBV-Ansätze und die Zulagen (auch die Funktionszulagen für
die Dienstnehmer/innen des ORF-Symphonieorchesters) werden mit
1.1.2019 ebenfalls um 1% erhöht.
Zusätzlich werden 2019 die laufenden Einmalzahlungen in der FBV in
folgender Höhe ausgezahlt:
VG 1 bis VG 14: 13,7963 %
VG 15: 13,3549 %
VG 16: 12,9135 %
VG 17: 12,4720 %
VG 18: 12,0304 %
Die laufende Einmalzahlung zu Wohnungszulage, Kinderzulagen und
Gehaltszulage beträgt 2019 13,7963%. Gleich hoch ist die laufende
Einmalzahlung im Orchesterschema einschließlich der
Funktionszulagen.
Einmalige Sonderzahlung für KV96 und FBV
Um die Gehaltsabschlüsse von FBV und KV96 nominell jenen von KV03
und KV14 anzupassen, erhalten alle KV96- und FBV-Mitarbeiter/innen,
die zum 31.12.2018 in einem aufrechten Dienstverhältnis stehen, am
31.12.2018 eine einmalige Sonderzahlung von 800,– Euro. Sofern die
wöchentliche vertragliche Normalarbeitszeit weniger als 20 Stunden
beträgt, wird diese Sonderzahlung halbiert. Wenn im Jahr 2018 kein
durchgängiger Entgeltanspruch bestanden hat, gebührt für jeden
Kalendermonat mit Entgeltanspruch 1/12 der Einmalzahlung.
Mehrdienstpauschalen
Die unbefristeten, schematisierten Mehrdienstpauschalen werden um
denselben Prozentsatz angehoben wie die Gehälter in den jeweiligen
Vertragssystemen. Sofern in den dezentralen MDP-Vereinbarungen eine
Valorisierung vorgesehen ist bzw. seitens der zuständigen Direktion
ein Ansuchen auf Valorisierung erfolgt, werden auch diese analog zum
jeweiligen Vertragssystem angehoben.
Pensionsbetriebsvereinbarung 3 (P-BV 3) und
Pensionszuschussregulativ (PZR)
Pensionswirksam ist der FBV-Gehaltsabschluss in Höhe von 1%.
Für die P-BV 3 wurde zusätzlich vereinbart, dass die für die
Berechnung der fiktiven ASVG-Pension wirksame Bemessungsgrundlage um
1% (statt wie vorgesehen um 2%) steigt, das verhindert die weitere
Auszehrung der Pensionskassenpension.
Zwtl.: 2) ABSCHLUSS 2020
Angestellte nach KV03 und KV14, Mitarbeiter/innen nach dem
Honorarkatalog
Die Gehälter und Zulagen der Angestellten nach KV03 und KV14 sowie
die Mindesthonorarsätze des Honorarkatalogs (auch die E-Honorare)
werden mit 1.1.2020 mit dem Prozentsatz der Inflationsrate von
Dezember 2018 bis November 2019 erhöht.
Angestellte nach KV96, FBV und § 2.2-Angestellte
a) Die Gehälter und Zulagen der Angestellten nach dem
Kollektivvertrag 1996 (A/B) werden mit 1.1.2020 mit dem halben
Prozentsatz der Inflationsrate von Dezember 2018 bis November 2019
erhöht.
b) Die FBV-Ansätze und die Zulagen (auch die Funktionszulagen für
die Dienstnehmer/innen des ORF-Symphonieorchesters) werden mit
1.1.2020 ebenfalls mit dem halben Inflationsprozentsatz erhöht. Die
laufenden Einmalzahlungen in der FBV werden 2020 in unveränderter
Höhe ausgezahlt. Auch die laufende Einmalzahlung zu Wohnungszulage,
Kinderzulagen und Gehaltszulage und die die laufende Einmalzahlung im
Orchesterschema einschließlich der Funktionszulagen bleiben 2020
unverändert.
Einmalige Sonderzahlung für KV96 und FBV
Auch für 2020 erhalten jene KV96- und FBV-Mitarbeiter/innen, die
zum 31.12.2019 in einem aufrechten ORF-Dienstverhältnis stehen, am
31.12.2019 eine einmalige Sonderzahlung von 800,– Euro. Für eine
eventuelle Aliquotierung gelten dieselben Regeln wie 2019.
Mehrdienstpauschalen
Die unbefristeten, schematisierten Mehrdienstpauschalen werden
2020 mit demselben Prozentsatz angehoben wie die Gehälter in den
jeweiligen Vertragssystemen. Sofern in den dezentralen
MDP-Vereinbarungen eine Valorisierung vorgesehen ist bzw. seitens der
zuständigen Direktion ein Ansuchen auf Valorisierung erfolgt, werden
auch diese analog zum jeweiligen Vertragssystem angehoben.
Pensionsbetriebsvereinbarung 3 (P-BV 3) und
Pensionszuschussregulativ (PZR)
Pensionswirksam ist der FBV-Gehaltsabschluss in Höhe der halben
Inflationsrate von Dezember 2018 bis November 2019.
Für die P-BV 3 wurde vereinbart, dass die für die Berechnung der
fiktiven ASVG-Pension wirksame Bemessungsgrundlage mit demselben
Prozentsatz steigt.
Wir sagen es in aller Offenheit. Mit diesem Abschluss sind wir
tatsächlich an die Grenzen der Zumutbarkeit gegangen. Wie schon
eingangs erwähnt, befinden wir uns in einem dem ORF alles andere als
wohlgesonnenen politischen Milieu, dessen Vertreter teilweise auch im
Stiftungsrat sitzen.
Was uns allerdings wichtig war, ist der Punkt, dass wir einen
Zweijahresabschluss erreichen konnten. Das sollte uns zumindest einen
gewissen Grad an Sicherheit in Zeiten verschaffen, die nicht nur
medienpolitisch noch rauer werden.
Bettina Cerny-Veits
Büroleitung ORF-Zentralbetriebsrat / ZBR
ÖSTERREICHISCHER RUNDFUNK, ORF
T: +43 1 87878-12400
E-Mail: bettina.cerny-veits@orf.at
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