
Schwarz: Ärztegesetz bringt Verbesserungen für Ärzteschaft und Patienten
Gesetz sorgt für mehr klinisch gut ausgebildete Notärzte und ist positiver Schritt im Interesse von Menschen am Lebensende
Wien (OTS) – „Viele Patientinnen und Patienten sehen sich beim Besuch
bei ihrem Hausarzt mit vollen Wartezimmern und manchmal langen
Wartezeiten konfrontiert. Mit dem neuen Ärztegesetz wollen wir die
Situation für Patientinnen und Patienten einerseits und für die
Ärzteschaft andererseits verbessern. Denn ein wichtiger Schritt, um
Wartezeiten in den Ordinationen zu verkürzen und Ambulanzen zu
entlasten, ist die Möglichkeit, dass künftig Ärzte Ärzte anstellen
können. Auf diese Weise sind zum Beispiel auch längere
Ordinationszeiten möglich, auch am Abend, was für Berufstätige
wichtig ist. Und wir schaffen eine neue Perspektive für junge Ärzte“,
zeigte sich heute, Donnerstag, die Gesundheitssprecherin der neuen
Volkspartei, Abg. Gaby Schwarz, anlässlich der Debatte im Nationalrat
erfreut über diesen enormen Fortschritt im Gesundheitsbereich.
Konkret soll in Ordinationen ein Arzt auf Vollzeitbasis von 40
Wochenstunden angestellt werden können, in Gruppenpraxen bis zu zwei,
höchstens jeweils doppelt so viele Personen in Teilzeit. Junge Ärzte
haben so die Möglichkeit, auch im niedergelassenen Bereich in einem
Anstellungsverhältnis zu beginnen. „Es ist uns wichtig, Hausärzte zu
stärken. Wir brauchen niedergelassene Ärzte für eine wohnortnahe
Versorgung, vor allem in den ländlichen Regionen. Das neue
Ärztegesetz stärkt genau diese regionale rasche
Gesundheitsversorgung.
Die freiberuflich-selbstständige Vertretungsmöglichkeit bleibt
natürlich erhalten und ebenso die freie Arztwahl für die Patientinnen
und Patienten“, so Schwarz weiter. Die Verrechnung der Leistungen der
bei Kassenärzten angestellten Ärzten erfolgt auf Basis des
Gesamtvertrags oder einer Einzelvereinbarung.
Mit der vorliegenden Novelle wirken wir auch Befürchtungen, bald zu
wenige Notärzte zu haben, entgegen. Unter der Voraussetzung einer
entsprechenden Ausbildung und Prüfung dürfen nun auch als Notärzte
ausgebildete Turnusärzte mit 33 Monaten Ausbildung an Einsätzen im
Rahmen von organisierten Notarztdiensten, die an Krankenanstalten
angebunden sind, eigenverantwortlich tätig werden. Mit dem neuen
Ärztegesetz sollen in Zukunft ausreichend klinisch gut ausgebildete
Notärzte und Notärztinnen zur Verfügung stehen. „Gerade bei Unfällen
oder Herz-Kreislauferkrankungen ist eine rasche notärztliche Hilfe
oft lebenswichtig.“
Ein besonderes Anliegen ist der Gesundheitssprecherin auch die in der
Novelle enthaltene Klarstellung über den ärztlichen Beistand für
Sterbende, die auf einen Vorschlag des Hospiz- und Palliativforums
zurückgeht, und die von Experten einhellig begrüßt wird. „Denn worum
geht es in der letzten Phase des Lebens? Um Schmerzfreiheit,
zumindest Schmerzlinderung, um Leben und Sterben in Würde.“
Symptomatische Therapien wie eben beispielsweise bei Schmerzen oder
psychischen Leiden seien im Bereich der palliativmedizinischen
Versorgung am Lebensende zulässig. Dies sei aber keine Öffnung in
Richtung „aktive Sterbehilfe“ – die Verbote von Tötung auf Verlangen
und Beihilfe zum Selbstmord bleiben unberührt. „Es ist dies aber ein
wichtiger und positiver Schritt im Interesse von Menschen am
Lebensende, um deren Leiden wirksam lindern zu können. Niemand muss
Angst vor Schmerzen haben.“
„All das sind weitere wichtige Schritte in die richtige Richtung, um
unser gutes, solidarisches Gesundheitssystem weiter zu verbessern.
Und weitere werden folgen, dafür stehen wir“, so die Abgeordnete
abschließend.
(Schluss)
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