
Sitzung des NÖ Landtages
St. Pölten (OTS/NLK) – Die folgenden Tagesordnungspunkte wurden bei
getrennter Berichterstattung (jeweils Abgeordneter Christoph K a i
n z , VP) und Abstimmung gemeinsam behandelt:
• Änderung der NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973)
(Berichterstatter: Abgeordneter Christoph K a i n z , VP)
• Änderung des NÖ Gemeindeverbandsgesetzes (Berichterstatter:
Abgeordneter Christoph K a i n z , VP)
• Änderung des NÖ Gemeindewasserleitungsverbandsgesetzes (NÖ GWLVG)
(Berichterstatter: Abgeordneter Christoph K a i n z , VP)
• Änderung des Gesetzes über den Gemeindewasserleitungsverband der
Triestingtal- und Südbahngemeinden (Berichterstatter: Abgeordneter
Christoph K a i n z , VP)
• Änderung des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes (NÖ STROG)
(Berichterstatter: Abgeordneter Christoph K a i n z , VP)
• Stärkung der Minderheitsrechte im Gemeinderat (Berichterstatter:
Gf. Klubobmann Udo L a n d b a u e r , FP), der Ausschuss-Antrag
lautet auf Ablehnung.
• Aufnahme der verbindlichen Volksabstimmung in die NÖ
Gemeindeordnung (Berichterstatter: Gf. Klubobmann Udo L a n d b a u
e r , FP), der Ausschuss-Antrag lautet auf Ablehnung.
Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos) eröffnete
die Debatte: Es falle auf, dass bei den Adaptierungen auch in andere
Gebiete eingegriffen werde. Jetzt werde ein noch größerer Teil der
Gemeinderatssitzungen der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich. Das
bringe weniger Transparenz und mehr Politikverdrossenheit.
Abschließend brachte er einen Abänderungsantrag ein.
Abgeordneter Dieter D o r n e r (FP) meinte, die NÖ
Gemeindeordnung sehe derzeit nur ein schwaches Instrument der
direkten Demokratie vor. Verbindliche Volksabstimmungen würden auch
den Gemeinden mehr Gewicht geben. Offensichtlich bestehe kein
Interesse, die Gemeindeordnung durchzusetzen. Zudem bestehe
Intransparenz. In einem Abänderungsantrag gemeinsam mit seinen
Fraktionskollegen fordert er eine Änderung des Betrages von 100.000
Euro auf 50.000 Euro bei Grundsatzentscheidungen für die Durchführung
von Bauvorhaben.
Abgeordnete Mag. Silvia M o s e r (Grüne) zeigt sich überzeugt,
dass die neue Buchführung für mehr Verständlichkeit und
Nachvollziehbarkeit sorge. Auch die Darstellung der Vermögenswerte in
den Gemeinden sei zu begrüßen. Es müsse zudem spezielle Schulungen in
den Gemeinden geben. Zudem sprach sie sich dafür aus, kleinere
Fraktionen zu stärken und engagierten Bürgern die Möglichkeit zu
geben, ihr Anliegen einzubringen.
Abgeordneter Mag. Reinhard T e u f e l (FP) sagte, an gemeinsamen
politischen Entscheidungen lassen sich die Qualität der Demokratie
messen. Dazu gehöre auch der Ausbau der direkten Demokratie, diese
fördere auch die politische Diskussionskultur. Politische
Verantwortungsträger sollten sich auch dafür einsetzen, verloren
gegangenes politisches Vertrauen zurückzugewinnen.
Abgeordnete Mag. Kerstin S u c h a n – M a y r (SP) sieht in der
neuen Haushaltsführung ganz wesentliche Veränderungen für die 573
niederösterreichischen Gemeinden. Auch sie sprach sich für eine
Stärkung der Minderheitenrechte aus, die verstärkt Kommunikation und
Information brauche. Wenn eine Volksabstimmung gefordert werde,
sollte dies möglich sein. Im FP-Antrag sehe sie jedoch keinen
ehrlichen Zugang zu diesem Thema.
Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos) sieht in
einer verbindlichen Volksabstimmung ein wichtiges Instrument der
direkten Demokratie. Eine lebendige Politik in den Gemeinden benötige
mehr Teilhabe der Wählerinnen und Wähler. Politik sollte jedoch nicht
zur Meinungsumfrage verkommen.
Abgeordneter Karl M o s e r (VP) sagte, dass man mit der
Kameralistischen Buchhaltung 250 Jahre gut gefahren sei. Es sei ein
einfaches Modell für eine schlanke und sparsame Verwaltung gewesen.
Heute sei es jedoch nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Man müsse neuen
Anforderungen Rechnung tragen. Mit der doppelten Buchhaltung sei die
finanzielle Lage einer Gemeinde auf einen Blick ersichtlich.
Abgeordnete Mag. Silvia M o s e r (Grüne) replizierte auf ihre
Vorredner in Bezug auf die Eröffnungssitzung und den
Rechnungsabschluss in einer Gemeinde.
Die beiden Abänderungsanträge wurden nicht ausreichend unterstützt
und blieben in der Minderheit. Die Änderung der NÖ Gemeindeordnung
1973 (NÖ GO 1973) wurde mit Mehrheit (VP, SP, FP und Neos)
angenommen. Einstimmig angenommen wurden die Änderung des NÖ
Gemeindeverbandsgesetzes, die Änderung des NÖ
Gemeindewasserleitungsverbandsgesetzes (NÖ GWLVG), die Änderung des
Gesetzes über den Gemeindewasserleitungsverband der Triestingtal- und
Südbahngemeinden und die Änderung des NÖ
Stadtrechtsorganisationsgesetzes (NÖ STROG). Die auf Ablehnung
lautenden Ausschuss-Anträge (Stärkung der Minderheitsrechte im
Gemeinderat und Aufnahme der verbindlichen Volksabstimmung in die NÖ
Gemeindeordnung) wurden mehrheitlich angenommen.
Abgeordneter Ing. Franz R e n n h o f e r (VP) berichtete zu
einem Antrag betreffend Änderung der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung
1976 (GBGO-Novelle 2018).
Der Antrag wurde ohne Wortmeldung einstimmig angenommen.
Abgeordneter Ing. Franz R e n n h o f e r (VP) berichtete zu
einem Antrag betreffend Änderung des NÖ
Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 (GVBG-Novelle 2018).
Der Antrag wurde ohne Debatte einstimmig angenommen.
(Forts.)
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Christian Salzmann
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