
„Wirtschaftsstandort Österreich ist durch Standort-Entwicklungsgesetz und Standortanwalt spürbar im Aufwind“
WKÖ-Präsident Mahrer erwartet starken Schub für den Infrastrukturausbau – Standortanwalt verbessert das Investitionsklima, ohne der Umwelt zu schaden
Wien (OTS) – Zwei nun im Nationalrat beschlossene Gesetze bringen
nach Ansicht von Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)-Präsident Harald
Mahrer wichtige Impulse für den Standort. Das ist zum einen das
Standort-Entwicklungsgesetz, das Genehmigungsverfahren für
ausgewählte, volkswirtschaftlich bedeutsame Großprojekte deutlich
beschleunigt. Zum anderen betraut die Novelle zum
Wirtschaftskammer-Gesetz die Wirtschaftskammerorganisation mit der
Funktion des Standortanwalts.
Der Standortanwalt wurde mit der am 1.12.2018 in Kraft getretenen
Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-Gesetz)
geschaffen. „Die WKÖ hat sich für den Standortanwalt eingesetzt,
damit die Interessen der Allgemeinheit an der Realisierung eines
Vorhabens in UVP-Verfahren ausreichend berücksichtigt werden. Das ist
uns gelungen“, so Mahrer. Denn bisher wurden bei den „öffentlichen
Interessen“ nur die eine Seite, jene des Umweltschutzes, ins Treffen
geführt. „Öffentliche Interessen sind aber auch die positiven
Auswirkungen auf die Arbeitsplätze, die Versorgungssicherheit oder
die Wertschöpfung. Diese Interessen wird künftig der Standortanwalt
darstellen“, so der WKÖ-Präsident. „Die Umweltschutzstandards bleiben
völlig unverändert.“
„Dass man hier auf unsere Expertise zurückgreift, freut uns
besonders. Damit hat man sich für eine unbürokratische, schlanke
Lösung entschieden. Denn das Know-how sowie die Strukturen in unseren
Landeskammern sind vorhanden, weder den Investoren noch den
Steuerzahlern entstehen zusätzliche Kosten“, betont Mahrer.
Zwtl.: Support für die Infrastruktur
In Summe erwartet Mahrer durch die beiden standortrelevanten
Gesetze eine deutliche Belebung des Investitionsklimas. „Der
Standortanwalt sowie das Standort-Entwicklungsgesetz sind ein starker
Support für den Infrastrukturausbau. Der Wirtschaftsstandort
Österreich ist dadurch spürbar im Aufwind“, sagt Mahrer.
Wie beim Standortanwalt werden auch beim
Standort-Entwicklungsgesetz wichtige Anliegen der WKÖ umgesetzt. Denn
bei Projekten, die im besonderen öffentlichen Interesse stehen,
werden Investitionsblockaden gelöst, die Verfahren besser
strukturiert und dadurch deutlich gestrafft und vereinfacht.
Missbräuchliche Verfahrensverschleppungen werden wirksam abgestellt.
„Statt der derzeit überlangen Verfahren gibt es bei
standortrelevanten Projekten künftig eine Art Fast Track. Genau das
brauchen wir, wenn wir eine attraktive Infrastruktur und damit einen
wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort haben wollen“, schließt
Mahrer. (PWK871/DFS)
Wirtschaftskammer Österreich
Sonja Horner
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