Zugang zu Patientenverfügungen wird erleichtert

Nationalratsbeschluss regelt technische Voraussetzungen für Abfrage über ELGA, ergänzende Oppositionsanträge wurden abgelehnt

Wien (PK) – Die Novelle des Patientenverfügungsgesetzes (PatVG)
erhielt heute im Nationalrat die Zustimmung aller Fraktionen. Die SPÖ
schlug eine Kostenübernahme des Bundes für Patientenverfügungen
einkommensschwacher Personen vor, der Antrag wurde aber abgelehnt.
Stattdessen legten ÖVP und FPÖ fest, die Effekte der Novelle in Bezug
auf deren Kostenentlastung zu evaluieren. Ein ergänzender
Entschließungsantrag der NEOS zur Erarbeitung eines Konzepts zur
Daten-Verknüpfung und Daten-Integration fand keine Mehrheit.

Mit den Änderungen im Patientenverfügungs-Gesetz werden die
technischen Voraussetzungen für die Aufnahme von Patientenverfügungen
in das ELGA-System geschaffen. Die Regierung möchte damit vor allem
den Zugang zur Errichtung von Patientenverfügungen erleichtern und
eine zentrale Abfragemöglichkeit etablieren. Die jeweiligen
Gesundheitsdienstanbieter werden sodann in ELGA auf die aktuellste
Version der Patientenverfügung zugreifen können. Derzeit sind die
Verfügungen zum Teil in unterschiedlichen Datenbanken erfasst,
künftig wird auch ein Zugang zu den von Rechtsanwälten und Notaren
geführten Registern geschaffen. Die Patientenanwaltschaft soll die
Errichtung von verbindlichen Patientenverfügungen laut Novelle
kostenlos anbieten. Zudem wird die Frist bis zur Erneuerung einer
verbindlichen Verfügung rückwirkend von fünf auf acht Jahre
verlängert.

FPÖ und ÖVP: Künftig mehr Rechtssicherheit für PatientInnen

Weil man das Ende des Lebens Jahrzehnte lang tabuisiert habe,
begrüßte es Brigitte Povysil (FPÖ) sehr, dass auf diesen
Lebensabschnitt nun stärker Bezug genommen wird. Durch die
Verbesserung der Regelung könne man PatientInnen nun die Angst vor
der Handlungsunfähigkeit nehmen. Auch ihre FPÖ-Fraktionskollegen
Petra Wagner und Volker Reifenberger sehen in der Novelle ein
wichtiges Mittel zur Selbstbestimmung und zur Schaffung von
Rechtssicherheit. Dass Patientenverfügungen bisweilen nur mäßig
angenommen wurden, lag an den Kosten, am Aufwand sowie an der
rechtlichen Unsicherheit über die Bindungswirkung, meinte Wagner.
Durch die Anhebung der Gültigkeitsdauer werden die Kosten nun
indirekt gesenkt, außerdem sei durch die gesetzliche Klarstellung
künftig keine juristische Aufklärung mehr notwendig, sagte sie. Zwei
wesentliche Probleme wären nun gelöst, meinte auch Reifenberger:
Mittels der Zurverfügungstellung in ELGA sei die Auffindbarkeit von
Patientenverfügungen im Ernstfall gesichert, außerdem werde der
bürokratische Aufwand verringert, da Verfügungen nun erst nach 8 und
nicht bereits nach 5 Jahren neu errichtet werden müssen.

Mit der Patientenverfügung werde eine bestimmte medizinische
Behandlung abgelehnt, das dürfe man nicht mit aktiver Sterbehilfe
verwechseln, sagte Johann Singer (ÖVP). Für den Fall, dass sich
PatientInnen nicht mehr wirksam äußern können, habe man nun eine
Verbesserung der derzeitigen Situation geschaffen. Mit der Novelle
des Patientenverfügungsgesetzes wolle man aber keinen Druck auf
ältere Menschen ausüben, stellte er klar. Viel mehr gehe es um das
Recht auf Selbstbestimmung und Menschenwürde, die man damit zu
schützen versuche.

Auch Josef Smolle (ÖVP) ging es darum, den Menschen die Angst vor der
letzten Lebensphase zu nehmen. Durch die Schaffung von mehr
Rechtssicherheit seien nicht nur die ÄrztInnen künftig auf der
sicheren Seite, auch für die PatientInnen werde somit die Sicherheit
geschaffen, dass ihre Verfügung allemal berücksichtigt wird. Auch die
Laufzeitverlängerung würde die Angelegenheit seiner Ansicht nach
erleichtern. ÖVP-Fraktionskollegin Angela Fichtinger sieht in der
persönlichen, freiwilligen Entscheidung zur Verneinung
lebenserhaltender Maßnahmen eine Möglichkeit, in Würde altern und
sterben zu können. Leider wisse die Hälfte der Bevölkerung nicht, was
eine Patientenverfügung sei, da bedarf es noch mehr
Aufklärungstätigkeit, befand sie.

SPÖ und NEOS fordern finanziellen Beitrag seitens des Bundes

„Über unseren Körper sollen wir frei verfügen können“, sagte Ruth
Becher (SPÖ), die es bedauerte, dass nur jede/r Zwanzigste in
Österreich eine Patientenverfügung verfasst hat. Die SPÖ pochte
erneut auf die vollständige Kostenübernahme der Errichtung und
Verlängerung von Patientenverfügungen für die einkommensschwächsten
Menschen. Dass der Bund für die finanzielle Entlastung der
PatientInnen sorgen sollte, sei eine der zentralen Empfehlungen der
parlamentarischen Enquete-Kommission gewesen. Nach derzeitiger
Regelung werden nur Aufklärungsgespräche von der Krankenversicherung
abgedeckt, wenn Patientinnen bereits erkrankt sind. Zweck der
Patientenverfügung sollte aber jedenfalls auch die Absicherung des
eigenen Willens bereits vor Eintritt einer konkreten Krankheit sein,
so das Argument. Der entsprechende Entschließungsantrag wurde
mehrheitlich abgelehnt.

Mit der Einbringung und Annahme eines Entschließungsantrags stellten
ÖVP und FPÖ sodann sicher, dass die Effekte der Gesetzesnovelle
betreffend der Kostenentlastung einkommensschwacher Personen
frühestens in einem Jahr evaluiert werden.

Irmgard Griss (NEOS) fand es gut, dass das Gesetz verbessert wird –
es sei „aber noch nicht gut genug“, etwa wegen der Befristung der
Gültigkeitsdauer oder weil das Errichten einer Patientenverfügung
niederschwellig möglich sein sollte. Auch sie berief sich auf die
Empfehlungen der parlamentarischen Enquete-Kommission. Griss forderte
die Bundesregierung auf, zu prüfen, in welcher Form Krankenkassen
einen Kostenbeitrag zur Errichtung von Patientenverfügungen leisten
können. Bei unbefristeter Verbindlichkeit der Verfügung sollte auf
die finanzielle und bürokratischen Erleichterung sämtlicher
Beteiligter geachtet werden, meinte sie. Die Erarbeitung eines
Konzepts zur Daten-Verknüpfung und Daten-Integration erachtete sie
außerdem als wünschenswert, der Vorstoß der NEOS fand jedoch keine
mehrheitliche Zustimmung. (Fortsetzung Nationalrat) fan

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