
Regionale Mangelberufe: langjährige Forderung der WKÖ wird umgesetzt
WKÖ-Generalsekretär Kopf begrüßt neue Verordnung zur Mangelberufsliste – Ausweitung und Regionalisierung helfen im Kampf gegen Fachkräftemangel
Wien (OTS) – „Nun geht eine Verordnung in Begutachtung, auf die der
Tourismus und viele andere Branchen schon sehnsüchtig warten, weil
sie einen entscheidenden Beitrag im Kampf gegen den Fachkräftemangel
leisten kann“, sagt Karlheinz Kopf, Generalsekretär der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Kopf spricht damit jene Verordnung an, in der die neue
Mangelberufsliste für die Rot-Weiß-Rot-Card festgelegt sein wird.
Statt wie bisher 27 bundesweite Mangelberufe soll es künftig 45
verschiedene Mangelberufe geben. Zusätzlich sind in sieben
Bundesländern Mangelberufe auf regionaler Ebene vorgesehen. Die
gesetzliche Grundlage für die Ausweitung und Regionalisierung der
Mangelberufe wurde bereits gestern im Nationalrat beschlossen.
„Damit haben wir erstmals die Möglichkeiten geschaffen, auf
regionale Unterschiede einzugehen wie zum Beispiel das starke
Ost-West-Gefälle, das am österreichischen Arbeitsmarkt herrscht. Für
einzelne Bundesländer ist dies ein ganz wichtiger Schritt“, betont
Kopf, der jedoch anmerkt, dass die Obergrenze für 300 regionalisierte
Mangelberufe in ganz Österreich sehr knapp bemessen ist. „Der
tatsächliche Bedarf in den Betrieben ist mit Sicherheit größer.“
Österreichweit ist der Beruf des Kochs erstmals auf der
Mangelberufsliste, da der Stellenandrang, also das Verhältnis
zwischen offenen Stellen und Arbeitssuchenden, im Bereich Köche auf
einen Wert unter 1,5 gesunken ist.
Zwtl.: Weitere Maßnahmen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte müssen folgen
„Neben diesen für viele Branchen und Bundesländer essenziellen
Maßnahmen müssen wir noch weitere setzen, um die Rot-Weiß-Rot-Karte
zu einem Instrument zu machen, das besser als bisher der
betrieblichen Praxis entspricht“, sagt Kopf und hofft dabei auf
deutliche Verbesserungen im Vollzug sowie die Ankündigungen der
Regierung, viele Verfahrensschritte zu digitalisieren, das
Mindestgehalt für Sonstige Schlüsselkräfte zu senken sowie die
Nachweispflicht eines Wohnsitzes in Österreich zu streichen. Auf
diese Weise soll zügiger entschieden werden, wer eine
Rot-Weiß-Rot-Karte erhält und wer nicht. In Summe aber, so betont
Kopf, können die Maßnahmen – etwa neben einer Lehrstellen-Offensive
und einer forcierten Aus- und Weiterbildung – nur Teil einer
Gesamtstrategie zur Fachkräftesicherung sein. (PWK882/DFS)
Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit
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