
Standortanwalt unterstützt Interessen der Gesamtbevölkerung
Faktencheck Standortanwalt im UVP-Gesetz – die wichtigsten Fragen und Antwor-ten rund um die neu geschaffene Funktion
Wien (OTS) – Im UVP-Genehmigungsverfahren für Großprojekte treffen
vielfältige Interessen aufeinander. Der Kreis der Einwenderparteien,
die gegen das Projekt auftreten, umfasst Nachbarn, Gemeinden,
Bürgerinitiativen, Umweltanwälte und Umwelt-NGOs. Hingegen war bisher
das öffentliche Interesse an der Realisierung des Projekts durch
keine Verfahrenspartei abgebildet. Der Gesetzgeber korrigiert die
Schieflage nun durch Einbeziehung des Standortanwalts. Seine Aufgabe
besteht darin, die für das Projekt sprechenden öffentlichen
Interessen fachkundig darzulegen. Der Investor vertritt sein
wirtschaftliches Interesse. Im Folgenden sind die wichtigsten Fragen
und Antworten zum Standortanwalt zusammengefasst.
Zwtl.: Warum braucht es einen Standortanwalt, wenn doch schon die
Behörde die Wirtschafts- und Standortinteressen berücksichtigt?
Die Rolle der Behörde ist von Objektivität sowie Äquidistanz zu
den Parteien geprägt. Es ist nicht die Aufgabe der Behörde,
Standortinteressen einzubringen.
Auch die Umweltinteressen werden von Parteien vorgebracht. Wäre
man der Meinung, die Standortinteressen werden von der Behörde
abgedeckt, müsste man logischerweise auch die Umweltinteressen von
der Behörde abdecken lassen und auf die zahlreichen Parteistellungen
von Einwenderparteien, insbesondere auf Umweltanwälte, verzichten.
Zwtl.: Warum wird gerade die Wirtschaftskammerorganisation mit der
Rolle des Standortanwalts betraut?
Die Wirtschaftskammer verfügt über die erforderlichen
Kompetenzen. Der Gesetzgeber greift auf sie zurück, um die Schaffung
eines eigenen Apparats zu vermeiden. Die Betrauung der
Wirtschaftskammer mit der Funktion des Standortanwalts ist die
schlankeste mögliche Lösung. Für die Behörde, den Projektwerber und
den Steuerzahler fallen keine Kosten an. Die Übertragung der Funktion
an die Wirtschaftskammer vermeidet somit Kosten.
Zwtl.: Kann es passieren, dass die Standortanwaltschaft Verfahren
verzögert?
Diese Gefahr ist auszuschließen, denn die Wirtschaftskammer tritt
für eine Beschleunigung ein. Der Standortanwalt bringt seine
Expertise ein, damit die Behörde die für das Projekt sprechenden
Interessen richtig bewertet und gewichtet. Zu den öffentlichen
Interessen zählen etwa die Schaffung von Arbeitsplätzen, die
Versorgungssicherheit oder die regionale Wertschöpfung.
Zwtl.: Welche Interessen wird die Wirtschaftskammer als
Standortanwalt vertreten?
Laut Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz vertritt der
Standortanwalt immer die für das Projekt sprechenden öffentlichen
Interessen. Zahlreiche andere Parteien (Nachbarn, Bürgerinitiativen,
NGOs) üben schon jetzt in aller Regel Kritik bzw. vertreten
Kontra-Interessen. Doppelgleisigkeiten werden somit vermieden.
Zwtl.: Warum wird die Rolle des Standortanwalts der
Wirtschaftskammer dem „übertragenen Wirkungsbereich“ zugeordnet?
Die Wirtschaftskammer hat gemäß Wirtschaftskammergesetz (WKG)
zwei Wirkungsbereiche, den eigenen und den übertragenen. Im eigenen
Wirkungsbereich agiert die Wirtschaftskammer, wenn sie die
Mitgliederinteressen insgesamt vertritt. Im übertragenen
Wirkungsbereich nimmt die Wirtschaftskammer spezifische Aufgaben
wahr, die ihr per Gesetz zugewiesen sind. Dazu zählen beispielsweise
auch die Lehrlingsausbildung und die Einlagensicherung. (PWK883/DFS)
Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik
Univ.Doz.Dr.Mag. Stephan Schwarzer
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