
Wissenschaftsrat erfreut über Abschluss der Leistungsvereinbarungen (2019-2021)
Mit Universitätsfinanzierung NEU ein solides Fundament zur Stärkung und Weiterentwicklung des Universitätssektors geschaffen
Wien (OTS) – Bereits im Sommer hat der Wissenschaftsrat das
[Inkrafttreten der Universitätsfinanzierungsverordnung]
(https://www.ots.at/redirect/wissenschaftsrat9) als wichtigen Schritt
zur nachhaltigen Stärkung der Universitäten begrüßt. Mit dem
Abschluss der Leistungsvereinbarungen ist nunmehr der nächste hin zur
Umsetzung gefolgt.
Mit den Leistungsvereinbarungen entlang des Drei-Säulen-Modells
geht nicht nur eine wesentliche Erhöhung der Budgets und somit
verbesserte Planungssicherheit für die Universitäten einher, sondern
ermöglicht diesen auch eine weitere Schärfung ihrer Profile.
Für die Lehre und damit die Studierenden bedeutet dies eine
Qualitätssteigerung des Studienangebots und der Studienplätze.
Grundlegend dafür ist die sogenannte Kapazitätsorientierung;
differenzierte Zugangsregelungen (Berücksichtigung der deutschen
Numerus-Clausus-Fächer, bundesweite wie auch individuelle und
sondergeregelte kurzfristige Zugangsregelungen) in Verbindung mit
Eignungsfeedbacks für Studierende erlauben eine Verbesserung der
Betreuungsverhältnisse und somit verbesserte Studienbedingungen. Der
Wissenschaftsrat begrüßt diese Maßnahmen und sieht diese geeignet,
den tertiären Bildungssektor langfristig qualitativ zu stärken.
Im Bereich der Forschung sowie Entwicklung und Erschließung der
Künste (EEK) werden im neuen Modell Anreize zur Profilschärfung und
Orientierung am europäischen Forschungsrahmenprogramm gesetzt. Neben
der Vertiefung der Forschungsschwerpunkte sollen auch zusätzliche
Gelder in innovative neue Forschungsbereiche fließen, die darauf
abzielen, „ausreichend Freiräume für die Grundlagenforschung zu
schaffen.“ Dies wird vom Wissenschaftsrat ausdrücklich begrüßt und
unterstützt.
Bereits im Sommer hat der Wissenschaftsrat darauf gedrängt, „ein
begleitendes Monitoring der Universitätsfinanzierung NEU
durchzuführen; die Qualität der Zugangsprüfungen, die Verbesserung
der Studienbedingungen und die Auswirkung des neuen
Finanzierungssystems auf die Universitätsautonomie bedürfen laufender
Beobachtung. Auch die Wirkung der Indikatoren zur Ermittlung der
verfügbaren Studienplätze (Studienanfänger, prüfungsaktive
Studierende und Studienabschlüsse) müssen sorgfältig analysiert
werden.“ Mit der Universitätsfinanzierung Neu gehen umfassende
Änderungen einher, die eine große Herausforderung für die
Universitäten darstellen. Demgemäß zeigt sich der Wissenschaftsrat
sehr erfreut, diese „während dieser dreijährigen Periode nicht
alleine zu lassen. Mindestens zweimal pro Jahr führt das BMBWF daher
mit jeder Universität Begleitgespräche, informell erfolgt der
Austausch freilich häufiger.“
„Mit der neuen Universitätsfinanzierung wurde ein wichtiger
Schritt im Sinne des Wissenschafts- und Bildungsstandortes gesetzt.
Mit dem Abschluss der Leistungsvereinbarungen sind wir nunmehr im Tun
angekommen und ein Markstein zur Weiterentwicklung der Universitäten
gelegt. Die nächsten drei Jahre werden also eine ‚spannende‘ und
herausfordernde Zeit, vor allem für die Universitäten und das BMBWF,
aber natürlich auch für uns als Beratungsorgan und kritischem
Begleiter des österreichischen Hochschulsystems“, so Prof. Loprieno,
Vorsitzender des Wissenschaftsrates.
Mag. Nikolaus Possanner
Österreichischer Wissenschaftsrat
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1090 Wien
nikolaus.possanner@wissenschaftsrat.ac.at
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