Schneeräumen muss sein: Vernachlässigung kann teuer kommen

AK Niederösterreich informiert: Achtung bei Auslagerung an Dritte

St. Pölten (OTS) – Nun hat der Winter schließlich doch noch Einzug
gehalten – und unweigerlich stellen sich Fragen wie: Wann muss ich
Schnee räumen? Und: Muss ich das selber erledigen? Die AK
Niederösterreich informiert: GrundstückseigentümerInnen sind dafür
verantwortlich, dass Wege und Gehsteige sicher begehbar sind. Die
Schneeräumung kann an Dritte ausgelagert werden. Es gilt aber,
Haftungsfragen zu beachten.

„Öffentliche Wege, Gehsteige und Stiegenanlagen müssen bei
Schneefall zwischen 6 und 22 Uhr geräumt und bei Bedarf auch gestreut
sein“, erklärt AK Niederösterreich-Konsumentenschutzexperte Josef
Hauer. Auch der Schnee auf Dächern muss entfernt werden, wenn für
Passanten das Risiko von Dachlawinen besteht. Schlechte Nachrichten
gibt’s für Nachlässige: Denn wer seinen Pflichten nicht nachkommt,
für den kann es unter Umständen richtig teuer werden. Passiert ein
Unfall, können enorme Kosten für Schadenersatz anfallen.
HauseigentümerInnen haften bereits bei leichter Fahrlässigkeit. Und
auch wenn nichts passiert, drohen Strafen – laut
Straßenverkehrsordnung sind bei einer Anzeige bis zu 72 Euro fällig.
„Deshalb ist es auf jeden Fall besser, rechtzeitig zu Schneeschaufel
und Streumaterial zu greifen“, so Hauer.

Vorsicht bei Auslagerung an Dritte

Zwar ist es in Ordnung, das Schneeräumen und Streuen vertraglich
an Winterdienst-Unternehmen auszulagern. Damit der Winterdienst im
Fall des Falls aber auch haftet, ist es notwendig, dass die
vertraglich vereinbarte Leistung den gesetzlichen Vorgaben
entspricht. „Lassen Sie sich beim Vertrag nicht mit Einschränkungen
wie „Räumung sobald wie möglich“ abspeisen!“, empfiehlt der Experte.
Das bedeutet: Wenn es den ganzen Tag über schneit, muss auch
entsprechend mehrmals Schnee geräumt werden. Wird eine Fremdfirma
beauftragt, ist eine stichprobenweise Überprüfung ratsam. Nur so
können Sie reagieren, wenn der Winterdienst den vertraglichen
Verpflichtungen nicht ausreichend nachkommt.

AK Niederösterreich Kommunikation
T 057171-21923

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