
Mindestlohntarif für KindergartenassistentInnen und -pädagogInnen steigt um mindestens 3 Prozent
Auch für Au-pairs ab 2019 neuer Mindestlohn – Verbesserungen auch für Tagesmütter
Wien (OTS) – Mit 1. Jänner 2019 werden die Mindestlöhne für
KindergartenhelferInnen und -assistentInnen sowie
KindergartenpädagogInnen deutlich erhöht. Die Gewerkschaften vida und
GPA-djp haben beim Bundeseinigungsamt, das im Sozialministerium
angesiedelt ist, eine Anhebung um drei Prozent für alle erreicht. Für
KindergartenhelferInnen und -assistentInnen beträgt der Anstieg bis
zu 3,3 Prozent in der untersten Lohnstufe und mindestens 50 Euro.
„In einer Branche, die stark von Frauen dominiert ist, ist diese
spürbare Erhöhung ein toller Erfolg. Die Menschen spüren deutlich,
dass sich ihre Arbeit auch finanziell lohnt. Zudem ist die Anhebung
ein wichtiger Schritt in Richtung größere Einkommensgerechtigkeit“,
sagt die Vorsitzende des vida-Fachbereichs Soziale Dienste, Sylvia
Gassner. „In Zeiten, in denen in die Kindergartenpädagogik hohe
pädagogische Erwartungen gesetzt werden, ist die Erhöhung der
Einkommen und auch der Leitungszulagen ein wichtiges Signal der
Anerkennung“, ergänzt Karin Samer (GPA-djp), Betriebsratsvorsitzende
der Wiener Kinderfreunde.
Bessere Anrechnung von Vordienstzeiten
„Neben der kräftigen Lohn- und Gehaltserhöhung für die
Beschäftigten ist es uns auch gelungen, eine Verbesserung bei der
Vordienstzeiten-Anrechnung zu erreichen. Ab 1. Jänner 2019 werden im
In- und Ausland erbrachte gleichwertige Tätigkeiten angerechnet“,
betont Gassner. Der Mindestlohntarif gilt für
KindergartenhelferInnen bzw. KindergartenassistentInnen und
PädagogInnen, die in privaten Kindergärten beschäftigt sind.
Österreichweit sind das rund 10.000 ArbeitnehmerInnen, überwiegend
Frauen.
Verbesserungen auch für Tagesmütter und KinderbetreuerInnen in
Kindergruppen
Weiters wurden die Gehälter für Tageseltern und die Zulage für die
Betriebszugehörigkeit erhöht. „Sehr erfreulich ist auch, dass
Tageseltern um 4,5 Prozent mehr Gehalt erhalten“, so der stv.
Bundesgeschäftsführer GPA-djp, Reinhard Bödenauer.
Au-pairs: Mindestlohn auf neue Geringfügigkeitsgrenze angehoben
Mit Jahresanfang 2019 tritt auch ein neuer Mindestlohntarif für
Au-pairs in Kraft. „Der monatliche Mindestlohn für maximal 18
Wochenstunden Arbeitszeit inklusive Arbeitsbereitschaft wird auf
446,81 Euro angehoben“, so Michaela Guglberger, Sekretärin des
vida-Fachbereichs Soziale Dienste.
Wie bisher muss die Gastfamilie auch Wohnung und Verpflegung
bereitstellen sowie die Hälfte der Kosten des Deutschkurses bezahlen.
Gemäß dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz haben Au-pairs
Anspruch auf 15 Monatsentgelte im Jahr.
Gewerkschaft vida/Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Peter Leinfellner
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