
AK: Krisenpflegeeltern müssen vor Gericht um Kinderbetreuungsgeld kämpfen
Anderl: „Krisenpflegeeltern leisten Großes. Familienministerin säumig bei angekündigter Reparatur des Gesetzes“
Wien (OTS) – Arbeiterkammer Präsidentin Renate Anderl kritisiert,
dass Krisenpflegeeltern nach wie vor um das Kinderbetreuungsgeld
kämpfen müssen: „Die Arbeiterkammer vertritt jetzt mehrere Eltern vor
Gericht. Dabei hat Familienministerin Juliane Bogner-Strauß Ende
September angekündigt, das Gesetz bis Ende des Jahres zu reparieren!
Krisenpflegeeltern leisten Großes. Ich frage mich, warum die Eltern
jetzt trotzdem vor Gericht um das Kinderbetreuungsgeld kämpfen
müssen?“ Das Geld, das Krisenpflegeeltern bekommen, sei allein nicht
ausreichend, sagt Anderl: „Damit sollen in erster Linie der
Lebensunterhalt des Pflegekindes und der erhöhte Aufwand abgedeckt
werden, der zur Betreuung von Kindern, die aus schwierigen
Familienverhältnissen kommen, nötig ist. Für den Lebensunterhalt der
Krisenpflegeeltern ist in den ersten Lebensjahren eines Kindes das
Kinderbetreuungsgeld vorgesehen.“
Toni (Name geändert) kam im zarten Alter von neun Monaten in die
Obhut von Krisenpflegemama Birgit S. Was das Kind in seiner
Ursprungsfamilie erlebt hat, will Birgit S. nicht schildern.
Mittlerweile ist das Kleinkind 18 Monate alt, nennt Birgit S. „Mama“
und S.s Mutter „Oma“ und kann sonst auch schon einige Worte sprechen.
Toni läuft auch schon ganz gut. Die Krisenpflegemutter sagt: „Von
außen gesehen, würde niemand merken, was Toni in seiner ersten
Lebenszeit mitgemacht hat.“ Dazu hat es einiges gebraucht:
Physiotherapie, Logotherapie – und ganz viel Liebe von Pflegemama
Birgit S.. Wenn Toni das braucht, wird im Bett der Mutter geschlafen.
„Zu Weihnachten bekommt Toni genauso Geschenke wie meine drei
leiblichen Kinder: Eine Puppe, ein kleines Wagerl dazu, Bilderbücher
– jetzt kann sie sich ja schon ein bisschen länger mit einer Sache
beschäftigen -, ein Puzzle, eine Kugelrollbahn.“
Nachdem Toni als Baby zu Birgit S. kam, beantragte sie
Kinderbetreuungsgeld. Doch der Antrag wurde abgelehnt. Obwohl Birgit
S. dem Kind genauso viel Zuwendung gegeben hat, wie ihren eigenen
Kindern. Birgit S. brachte mithilfe der AK Klage dagegen ein. In der
Klagebeantwortung argumentierte die Behörde, dass
Krisenpflegeelternschaft ja nur auf einen begrenzten Zeitraum
ausgelegt sei. Der Unterschied in der Theorie: Krisenpflegeeltern
sind nur so lange für das Kind zuständig, bis ein dauerhafter
Pflegeplatz gefunden wird oder das Kind zurück in seine
Ursprungsfamilie kommen kann. In der Praxis weiß aber niemand, wie
lange eine Krisenunterbringung dauert. Sie ist auch zeitlich nicht
beschränkt. Im Fall von Toni hat das Kind bereits sein halbes Leben
bei Krisenpflegemutter Birgit S. verbracht.
Die AK unterstützt Birgit S. jetzt dabei, vor Gericht ihren Anspruch
auf Kinderbetreuungsgeld geltend zu machen. Präsidentin Renate Anderl
sagt: „Die bürokratischen Hürden, die hier in der Vollziehung des
Kinderbetreuungsgeldes aufgestellt werden, sind nicht
nach-vollziehbar. Das ist ja auch beim ,Papamonat‘ unbegreiflich,
dass Eltern das Geld nicht bekommen, solange Mutter und Kind im
Spital sind. Das Familienministerium könnte mit einem entsprechenden
Erlass in beiden Fällen ganz leicht Abhilfe schaffen.“
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