
KV-Abschluss Arbeitskräfteüberlassung: KV-Löhne steigen um durchschnittlich 3,07 Prozent
Anrechnung von Bildungskarenzen für dienstzeitabhängige Ansprüche
Wien (OTS) – Die Gewerkschaft PRO-GE hat am 17. Dezember 2018 in der
ersten Kollektivvertragsverhandlungsrunde mit den Vertretern der
ArbeitgeberInnen der Arbeitskräfteüberlassungsbranche Lohnerhöhungen
und rahmenrechtliche Verbesserungen für die knapp 75.000 betroffenen
ZeitarbeiterInnen erreicht.
Die KV-Löhne steigen um durchschnittlich 3,07 Prozent. Der neue
Mindestlohn beträgt 1.682,37 Euro. „Reallohnzuwachs und Mindestlohn
zeigen, dass der seit 2002 von den Sozialpartnern verhandelte
Kollektivvertrag für die Arbeitskräfteüberlassung weiterhin ein
europaweites Vorzeigemodell ist. In vielen anderen Ländern ist
Zeitarbeit eine schlecht geregelte Niedriglohnbranche. Österreichs
Sozialpartner haben sich für einen besseren und erfolgreicheren Weg
entschieden“, sagt Peter Schleinbach, Bundessekretär der PRO-GE.
Die Sozialpartner vereinbarten zudem, dass Bildungskarenzen im
Ausmaß von bis zu 12 Monaten für dienstzeitabhängige Ansprüche
angerechnet werden. Dies betrifft unter anderem die Bemessung der
Kündigungsfrist, die Dauer des Krankenentgeltanspruches, die
Urlaubsdauer, das Jubiläumsgeld und die Bemessung der Höhe der
Abfertigung. Voraussetzung dafür ist, dass das Arbeitsverhältnis nach
Beendigung der Bildungskarenz zumindest sechs Monate aufrecht ist.
Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. Jänner 2019.
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