
Telefon- und Internetverträge: Online-Rechnung ab sofort Standard
Neues Infoservice für Konsumenten gestartet
Wien (OTS) – Ab sofort können bei neuen Telefon-, Handy- und
Internetverträgen automatisch elektronische Rechnungen ausgestellt
werden. Kundinnen und Kunden haben weiterhin Anspruch auf eine
kostenlose Papierrechnung, bei Neu-Verträgen müssen sie den Anbieter
aber aktiv danach fragen. Bei einer Umstellung im Rahmen bestehender
Verträge müssen Konsumentinnen und Konsumenten vorab informiert
werden. Das neu gegründete „Infoservice Telekomrechnung“
([www.info-telekomrechnung.at]
(https://www.info-telekomrechnung.at/)) beantwortet häufig gestellte
Fragen und gibt Tipps.
Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Dezember 2018 hat eine
Neuregelung für Rechnungen bei Telefon-, Handy- und Internetverträgen
gebracht: Die Online-Rechnung, auch elektronische Rechnung genannt,
ist ab sofort Standard. Anbieter müssen daher Konsumentinnen und
Konsumenten bei Vertragsabschluss nicht mehr ausdrücklich fragen, ob
sie wahlweise eine Online-Rechnung oder eine Papierrechnung möchten.
Kundinnen und Kunden erhalten nun automatisch eine elektronische
Rechnung. Einzige Ausnahme: Falls der Vertrag keinen Internetzugang
beinhaltet (z. B. bei Sprachtelefonie), wird eine Papierrechnung
ausgestellt.
Wer zukünftig bei einem neuen Vertrag eine Papierrechnung erhalten
möchte, muss dies seinem Anbieter bekanntgeben. Am einfachsten:
Gleich bei Vertragsabschuss vereinbaren oder bei der Kunden-Hotline
anrufen. Die Papierrechnung bleibt kostenlos.
Anbieter müssen Online-Rechnungen verpflichtend per E-Mail zustellen.
In der Regel erhalten Kundinnen und Kunden ein leicht les- und
speicherbares PDF-Dokument. An welche E-Mail-Adresse die Rechnung
zugestellt werden soll, können Konsumentinnen und Konsumenten selbst
festlegen. Es reicht jedenfalls nicht aus, die Online-Rechnung
ausschließlich im Kundenkonto auf der Website zur Verfügung zu
stellen.
Die Neuregelung kann von den Telekomanbietern seit Anfang Dezember
umgesetzt werden.
Falls ein Anbieter einen bestehenden Vertrag von Papierrechnung auf
Online-Rechnung umstellen möchte, muss er seine Kundinnen und Kunden
darüber informieren. Man hat aber das Recht jederzeit wieder auf eine
kostenlose Papierrechnung zu wechseln.
Zwtl.: „Infoservice Telekomrechnung“ unterstützt mit Infos und Tipps
Das Infoservice Telekomrechnung informiert Konsumentinnen und
Konsumenten über Änderungen rund um die Telekom-Rechnung und wird vom
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Konsumentenschutz unterstützt. Auf der Website
[www.info-telekomrechnung.at] (https://www.info-telekomrechnung.at/)
finden sich Antworten auf häufig gestellte Fragen und Tipps rund um
die Online- und Papierrechnung. Dazu Konsumentenschutzministerin
Beate Hartinger-Klein: „Das neu gegründete Infoservice
Telekomrechnung soll jenen Menschen, die aufgrund der
Gesetzesänderung Fragen zur Online- oder Papierrechnung haben, eine
Anlauf- und Hilfestelle sein. Weitere Informationsangebote, auch für
Offliner und Internet-Einsteiger, folgen in den nächsten Wochen.“
Auch der Leiter des Infoservice Telekomrechnung, Bernhard Jungwirth,
freut sich über den Start: „Neben Tipps und Antworten zu häufigen
Fragen sind Konsumentinnen und Konsumenten auch selbst eingeladen,
Erfahrungen und Fragen an das Infoservice Telekomrechnung zu melden.
Damit kann das Infoservice laufend erweitert werden.“
Wer die elektronische Rechnung zum Anlass nimmt erstmals ins Internet
einzusteigen, kann sich bei der Hotline des Infoservice
Telekomrechnung (erreichbar unter 0660 948 68 26, Montag bis
Donnerstag von 10:00 bis 14:00 Uhr) über aktuelle Schulungsangebote
informieren. Außerhalb dieser Zeiten gibt es die Möglichkeit, eine
Nachricht zu hinterlassen und Interessierte werden zurückgerufen. Im
Laufe des Jahres 2019 beginnen auch die österreichweiten, kostenlosen
Internet-Einsteigerkurse der vom Bundesministerium für
Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gestarteten Initiative
fit4internet ([www.fit4internet.at] (http://www.fit4internet.at)).
Zwtl.: Über das Infoservice Telekomrechnung
Das Infoservice Telekomrechnung informiert über aktuelle
gesetzliche Bestimmungen, die die Papier- und die elektronische
Rechnung bei Handy-, Internet- und Telefonverträgen betreffen.
Hintergrund sind Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG), die
Anfang Dezember 2018 in Kraft getreten sind. Zu den laufend ergänzten
Angeboten des Infoservice zählen Antworten auf häufig gestellte
Fragen, Tipps und Begriffserklärungen, die mit Hilfe der Website
[www.info-telekomrechnung.at] (https://www.info-telekomrechnung.at/),
gedruckter Infomaterialien, Medienarbeit, Multiplikatoren etc.
verbreitet werden.
Das Infoservice Telekomrechnung wird vom Bundesministerium für
Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK)
unterstützt und vom gemeinnützigen Verein Österreichisches Institut
für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) umgesetzt.
ÖIAT / Infoservice Telekomrechnung
Mag. Bernhard Jungwirth
Tel: +43-1-595 2112
kontakt@info-telekomrechnung.at
www.info-telekomrechnung.at
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