Irmgards Griss: Kontrolllücke des Rechnungshofes muss geschlossen werden

„Es braucht eine klare gesetzliche Regelung, mit der die Prüfkompetenz des Rechnungshofes gestärkt wird.“

Wien (OTS) – Wie der Verfassungsgerichtshof heute entschieden hat,
darf der Rechnungshof bei der börsennotierten Flughafen Wien AG nur
teilweise Einsicht nehmen. „Dass der Rechnungshof grundsätzlich nur
Unternehmen ab einer 50-prozentigen Beteiligung der öffentlichen Hand
prüfen darf, ist nicht im Sinne der Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler. Um auch bei derartigen teilstaatlichen Unternehmen eine
effektive Kontrolle sicherstellen zu können, muss diese gesetzliche
Lücke rasch geschlossen werden,“ fordert NEOS-Rechnungshofsprecherin
und Allianzpartnerin Irmgard Griss. Ansonsten bleiben große Projekte,
wie etwa auch die Planung und der Bau der dritten Piste, ungeprüft.
„Und das könnte für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler teuer
werden. Es braucht daher eine klare gesetzliche Regelung, mit der die
Prüfkompetenz des Rechnungshofes gestärkt wird“, so Griss.

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