Köstinger: „Verbote und Reduktion von Einwegplastik werden Plastikverschmutzung in Europa eindämmen“

Einigung für Verbot von Einwegplastik-Artikeln auf EU-Ebene

Brüssel (OTS) – In den frühen Morgenstunden haben sich die Verhandler
von EU-Kommission, EU-Parlament und der österreichischen
Ratspräsidentschaft in Trilog-Verhandlungen auf die Details zum
Verbot von Einwegplastik-Artikeln vorläufig geeinigt. „Mit der
heutigen Einigung treten wir der Verschmutzung unserer
Naturlandschaften und Lebensräume durch steigenden Plastikmüll
entschlossen entgegen“, so Umweltministerin Elisabeth Köstinger, die
das Dossier für die EU-Mitgliedsstaaten verhandelt hatte.

Insgesamt geht man davon aus, dass der Anteil des Plastikmülls
80-85% des „maritime littering“ beträgt. 50% des Plastikmülls an
Europäischen Stränden besteht aus „Einwegplastik“ (davon entfallen
wieder 86% auf die zehn häufigsten Produktgruppen).

„Der Kampf gegen die Plastikplage ist eine der größten Aufgaben,
die wir derzeit haben“, sagt Köstinger. Österreich hatte daher vor
wenigen Wochen – als drittes EU-Land – ein Verbot von
Kunststoff-Tragetaschen ab 2020 angekündigt. Die nun erzielte
Einigung auf EU-Ebene war seit Monaten verhandelt worden und wurde
heute früh positiv abgeschlossen.

Erste Details zur Einigung auf EU-Ebene:

Verbot: Das Inverkehrbringen von Einwegplastikprodukten für die es
eine nachhaltigere Alternative gibt (ab Anfang 2021). Davon betroffen
sind:

WattestäbchennTellernBestecknStrohhalmenLuftballonstäben Reduktion: Spürbare Verminderung des Verbrauchs (für die es keine
nachhaltigere Alternative gibt). Davon betroffen sind:

TrinkbechernBehältnisse für Lebensmittel (Lebensmittelverpackungen)n Produktanforderungen: Getränkebehälter, dürfen nur dann in Verkehr
gebracht werden, wenn die Verschlüsse und Deckel am Behälter
befestigt sind. 5 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie. Davon
betroffen sind Getränkeflaschen (nur Kunststoff-Flaschen)

Kennzeichnungspflichten: Bestimmte Produkte (mit einem gewissen
Kunststoffgehalt) zum einmaligen Gebrauchen sollen gekennzeichnet
werden und es muss auf negativen Umweltauswirkungen hingewiesen
werden. Davon betroffen sind:

HygieneeinlagennTrinkbechernFeuchttüchern Erweiterte Herstellerverantwortung: Hersteller von
Kunststoffprodukten sollen künftig einen Beitrag zu den Kosten für
die Sammlung und das Verwerten ihrer Produkte leisten.

Getrennte Sammlung: Sammelquote für Einweg-Kunststoff-Flaschen bis
2025 77 % und bis 2029 90%.

Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus
Daniel Kosak und Michael Strasser
Pressesprecher der Bundesministerin
+43 1 71100 – DW 606918
daniel.kosak@bmnt.gv.at
http://bmnt.gv.at

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