Karin Kneissl: „Der Kampf gegen den Menschenhandel ist wesentlich für die Eindämmung der irregulären Migration“

Der von UNODC erstellte „Globale Bericht über Menschenhandel in 2018“ liefert das Wissen, um Menschenhandel effektiv bekämpfen zu können

Wien (OTS) – „Der Kampf gegen den Menschenhandel ist, gemeinsam mit dem verstärkten Schutz der EU Außengrenzen und der Hilfe vor Ort, eine wesentliche Voraussetzung zur Eindämmung irregulärer Migration“, so Außenministerin Karin Kneissl. Österreich setzt sich seit Jahren aktiv für die weltweite und effektive Bekämpfung des Menschenhandels ein. Dazu gibt es auch eine enge Kooperation mit dem in Wien ansässigen UNO-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC). Am 7. Jänner 2019 wird nun erstmals der von UNODC erstellte „Globale Bericht über Menschenhandel in 2018“ in Wien vorgestellt.

„Wir feiern dieses Jahr den 40. Jahrestag der Vereinten Nationen in Wien. Dieses Jubiläum unterstreicht das Engagement Österreichs als Sitzstaat und unser Bekenntnis zum Multilateralismus. Dass der Bericht erstmals in Wien und nicht in New York präsentiert wird, zeigt auch die Bedeutung Wiens als Kompetenzzentrum für die Bekämpfung des Menschenhandels“, so Außenministerin Karin Kneissl. „Menschenhandel ist ein Verbrechen, das keine Grenzen kennt. Regierungen im Verbund mit Beratungsorganisationen müssen den Menschenhandel bekämpfen. Der Bericht des UNODC liefert uns dazu einen wichtigen Baustein“, so die Außenministerin weiter.

„Die Zahlen der identifizierten Opfer und Täter steigen weltweit an. Wir dürfen uns nicht von der steigenden Zahl an Verurteilungen blenden lassen. Ein großer Teil der Täter geht nach wie vor straffrei aus. Mit der Ausbeutung anderer Menschen Geld zu verdienen ist immer noch viel zu einfach“, so Karin Kneissl abschließend. Österreich ist durch seine Lage im Zentrum Europas von Menschenhandel als Transit-und Zielland betroffen. 2004 wurde von der Bundesregierung eine Task Force zur Bekämpfung des Menschenhandels eingerichtet. Diese koordiniert die nationalen Maßnahmen gegen Menschenhandel. In ihr sind alle relevanten Bundesministerien und Regierungsstellen, die Bundesländer, die Sozialpartner sowie spezialisierte Nichtregierungsorganisationen vertreten.

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