Oö. Volksblatt: „Zwei Möglichkeiten“ (von Herbert SCHICHO)

Ausgabe vom 23. Jänner 2018

Linz (OTS) – Die EU-Richter haben nun also die Uraltregelung zum Karfreitag wegen Diskriminierung aufgehoben. Es war für die Höchstrichter nicht einzusehen, warum ein evangelischer Mitarbeiter, der am Karfreitag arbeitet, eine Feiertagszulage bekommt, sein katholischer Kollege oder einer ohne Bekenntnis hingegen nicht. Durchgeboxt wurde die Klage übrigens von der Arbeiterkammer, die sich nun als Feiertagsbringer feiern lässt. Aber vorerst liegt der Ball beim Gesetzgeber, der grundsätzlich zwei Möglichkeiten hat: Er könnte entweder einen Feiertag für alle beschließen (zusätzlich oder im Abtausch gegen den Pfingstmontag). Oder aber per Gesetz diese Zulage für evangelische, altkatholische und evangelisch-methodistische Mitarbeiter abschaffen. Tut er Zweiteres, hat er auf jeden Fall den Applaus der Arbeitgeber. Entscheidet sich die Bundesregierung für einen zusätzlichen Feiertag, wird sich wohl kaum ein Arbeitnehmer aufregen. Aber ein religiöser Feiertag hat per se nichts mit Erholung zu tun, sondern soll die Ausübung des Glaubens ermöglichen. Er ist damit eigentlich kein Grund für einen Feiertag für alle. Vermutlich wird deshalb die AK eher als „Zulagenstreicherin“ in die Geschichte eingehen.

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