Jarolim-Kritik an Justizministerium: Korruptionsstaatsanwaltschaft kommt an die Kandare

„Politische Unabhängigkeit der WKStA in Gefahr“ „Politische Unabhängigkeit der WKStA in Gefahr“

Wien (OTS/SK) – Scharfe Kritik an der Verschärfung der Berichtspflichten für die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) übt SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim: „Offensichtlich nimmt das Justizministerium den BVT-Skandal zum willkommenen Anlass, die Korruptionsanwaltschaft an die politische Kandare zu nehmen. Das widerspricht genau den Intentionen bei der Einrichtung dieser spezialisierten Einheit, nämlich politische Einflussnahme so weit wie möglich draußen zu halten.“ An der rechtswidrigen Hausdurchsuchung im BVT hätte sich auch durch die neuen Berichtspflichten nichts geändert. ****

Hinter der Gründung der Wirtschafts-und Korruptionsanwaltschaft stand das Ziel, eine auf Wirtschaftsdelikte spezialisierte Einheit zu schaffen, die von sich aus und unabhängig agieren kann; deswegen wurde sie auch weitgehend von laufenden Berichtspflichten befreit, was auch die Verfahren beschleunigt hat. „Diese Freiheiten sind vom Justizministerium offensichtlich nicht gewollt“, so Jarolim, der den Versuch sieht, „wieder politischen Einfluss auf die Korruptionsanwaltschaft zu bekommen“.

Was die BVT-Causa und die anschließend als rechtswidrig erkannte Hausdurchsuchung betrifft, mit denen das Ministerium die Änderungen begründet, weist Jarolim darauf hin, dass diese auch mit den neuen Regeln nicht hätte verhindert werden können. „Die Anordnung der Hausdurchsuchung wäre auch nach den neuen Regeln ohne Rücksprache möglich gewesen, denn diese wurde ja mit ‚Gefahr in Verzug‘ wegen möglicher Fernlöschung begründet.“ Und auch nach den neuen Regeln sind Ausnahmen von der Berichtspflicht vorgesehen, wenn ‚Gefahr im Verzug‘ besteht. Dass dies sich im Nachhinein als nicht richtig herausgestellt hat – eine Fernlöschung wäre gar nicht möglich gewesen – zeigt, dass nicht fehlende Berichtspflichten, sondern der Druck des Innenministeriums Ursache der im Endeffekt rechtswidrigen Hausdurchsuchung war.

Abschließend verwies der Justizsprecher noch darauf, dass bei den Ermittlungsbehörden im BVT-Verfahren auch Sorge darüber bestand, dass im Falle der Mitteilung des Vorhabens an die Oberstaatsanwaltschaft aufgrund familiärer Beziehungen Informationen an eine politische Partei erfolgen könnte. Diese familiäre Konstellation war auch anlässlich der vormaligen Bestellung der Leitungsfunktion in der Oberstaatsanwaltschaft Wien ein Kritikpunkt gewesen. „All das gilt es zu berücksichtigen, bevor man mutwillig ein sorgsam entwickeltes System zur Vermeidung politischer Einflussnahmen auf Verfahren zertrümmert“, schloss Jarolim. (Schluss) ls/ah/mp

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