
COBIN claims: Besorgniserregende Entwicklungen rund um die Immobilienrendite AG („8-%-Box“) – neue Sammelaktion
FMA erstattete kürzlich Sachverhaltsdarstellung, WKStA ermittelt: Verein bietet als Erstmaßnahme für Anleger Anschluss ans Strafverfahren an / Sammel(klags-)Aktion möglich
Wien (OTS) – Wenn die FMA ein Investment-Unternehmen bei der Staatsanwaltschaft anzeigt, ist Vorsicht für Anleger geboten. Wir haben daher rasch gehandelt und ohne zu zögern eine neue Aktion für betroffene bzw. besorgte Anleger gestartet“, sagt Mag. Oliver Jaindl, Obmann der nicht gewinnorientierten Plattform für juristische Sammelaktionen/Sammelklagen COBIN claims. Anwalt und Mitglied des COBIN claims-Beirats Rechtsanwälte Dr. Stephan Briem: „In einem ersten Schritt können wir Anlegern einen Anschluss ans Strafverfahren als Privatbeteiligte zu vergünstigten Konditionen anbieten. Die Anleger erzielen dadurch eine Unterbrechung der Verjährung ihrer Ansprüche – auch ein Zuspruch konkreter Schadenersatzzahlungen ist im Strafverfahren möglich. Vorrangig von Interesse ist, dass nun weitere Informationen im Fall zu Tage gefördert werden.“
COBIN claims und Briem haben bereits einen konkreten Plan für Anleger entwickelt:
1. Wichtig ist laut Jaindl und Briem zunächst, dass Anleger durch
den Anschluss ans Ermittlungsverfahren Einblick in den Akt erhalten
und somit mögliche Malversationen im Detail ans Licht kommen. „Wir
müssen zunächst herausfinden, ob und wodurch es genau zu
Malversationen gekommen sein könnte, bei denen womöglich Anleger zu
Schaden gekommen sein können“, sagt Jaindl. Dies bildet die Basis,
auf der
2. teilnehmende Anleger im weiteren Verfahren informiert/betreut
werden können. Da allerdings – wie in anderen Fällen – nicht
auszuschließen ist, dass die FMA-Anzeige nur der Beginn weiterer
juristischer Vorgänge rund um Veranlagungen sein könnte, plant COBIN
claims bei Vorliegen anspruchsbegründender Tatsachen
3. die Initiierung von weiteren Sammel-Aktionen bis hin zu
Sammelklagen. Wie auch im Fall Wienwert wird sich hier der nicht
gewinnorientierte Verein für die Erlangung von Prozessfinanzierungen
für risikolose Klagsführungen verwenden; auch ein
„Selbst-Zahler“-Modell für Teilnehmer, die Prozessrisiken tragen und
keinem Finanzierer im Erfolgsfall eine Prämie leisten wollen, ist
angedacht.
Jaindl: „Mit unserer Aktion haben wir wieder einmal bewiesen, dass COBIN claims, rasch, unbürokratisch und frühzeitig Hilfe für Betroffene anbietet. Wir hoffen natürlich, dass bei dem Unternehmen alles rechtens war und kein Anleger-Geld verloren ist. Allerdings haben Fälle in der Vergangenheit gezeigt, dass Schritte wie Anzeigen durch die FAM meist nicht ohne Grund gesetzt werden und anschließend Malversationen zu Tage treten. Sollte das der Fall sein, werden wir hier wie in anderen Fällen auch entschieden dagegen vorgehen und Anlegern zu ihrem Recht verhelfen!“
Die Teilnahme ist für Anleger ab sofort online unter [www.cobinclaims.at] (http://www.cobinclaims.at/) möglich, der Organisationskostenbeitrag beträgt 150 € – in etwa 100 € weniger als der für Privatbeteiligten-Anschlüsse übliche Tarif nach dem entsprechenden Gesetz.
Mag. Oliver Jaindl, Obmann COBIN claims:
01 / 376 00 31 oder 0664/140 55 78
Dr. Stephan Briem, Rechtsanwalt: 01 / 3615525
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