AK Bernhofer: „KöSt-Senkung wäre der falsche Weg“

Steuergeschenke an Industrie kosten viel, bringen aber wenig.

Wien (OTS) – „Die Finanzierungssituation der österreichischen Wirtschaft ist sehr gut. Dem Standort ist nicht geholfen, wenn die Unternehmensvertreter die Situation schlechtreden, um Steuergeschenke für die eigenen Mitglieder zu begründen“, sagt AK Steuerexperte Dominik Bernhofer anlässlich der neuerlichen Forderung der Industriellenvereinigung nach einer Senkung der Körperschaftsteuer. Die Studie des Wifo stellt die Finanzierungsquellen der österreichischen Unternehmen dar, sie empfiehlt keine Senkung der Körperschafsteuer, sondern streicht die zentrale Bedeutung der Innenfinanzierung hervor. Und genau hier steht Österreich sehr gut da. Einschlägige Kennzahlen wie Eigenkapitalquote oder Cashflows zeigen nach oben und sind auch im internationalen Vergleich herzeigbar. Eine Senkung der Körperschaftsteuer würde keine zusätzlichen Impulse bringen, aber Milliarden an Steuergeld verschlingen. „Von den Vorschlägen der IV profitieren vor allem große Unternehmensgruppen. Das sind aber genau jene, bei denen die Finanzierungssituation ohnehin schon überdurchschnittlich gut ist“, sagt AK Steuerexperte Dominik Bernhofer. „Rund 80 Prozent der Steuerleistung in Österreich erbringen die ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen. Eine Entlastung für diese Personengruppen wäre wichtiger. Sie stärkt den Konsum und schafft Investitionsmöglichkeiten für die Wirtschaft.“

+ Die Eigenfinanzierungskraft der österreichischen Wirtschaft sieht gut aus und ist in den vergangenen Jahren noch gestiegen. Auch im internationalen Vergleich steht die österreichische Wirtschaft hier gut da. Die durchschnittliche Eigenkapitalquote unter Österreichs Unternehmen ist laut AK Unternehmensradar in den vergangenen zwei Jahren um beinahe zwei Prozent auf 38,9 Prozent gestiegen.

+ Besondere Profiteure einer KöSt-Senkung wären die Großunternehmen und Konzerne. Die ohnedies schiefe Verteilung einer Senkung der Körperschaftsteuer wird durch Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne endgültig zur Konzernförderung. Von ca 260.000 Unternehmen in Österreich gibt es rund 100.000 Personengesellschaften und Einzelunternehmen, die von dieser Reform nichts haben, da sie keine KöSt zahlen.

+ Die größeren Kapitalgesellschaften sind überwiegend in mehrere Konzerngesellschaften aufgeteilt bzw miteinander verbunden. Seit Jahren ist es hier üblich, eine „interne Bank“ zu installieren (Konzernclearing), die dafür sorgt, dass überschüssige Liquidität innerhalb des Konzerns abgezogen, um sie dort einzusetzen, wo Geld gebraucht wird. Ziel: um von Bankkrediten unabhängig zu werden. Die geplante Steuermaßnahme würde nun dazu führen, dass einbehaltene Gewinne nicht mehr rauf in die Clearingstelle wandern, sondern unten in den Gesellschaften bleiben, von dort aber erst recht wieder an die übrigen Gesellschaften günstig in Form von Fremdkapital verliehen werden. Nur weil die Gewinne also künftig „unten“ geparkt und gesammelt werden, werden deshalb keine zusätzlichen Arbeitsplätze, Qualifikationsmaßnahmen oder Investitionen finanziert, lediglich die Struktur des Clearings wird verändert werden. Konzerne sind also die Gewinner und das zusätzlich zu den Privilegien, die sie schon haben:
vor allem der Gruppenbesteuerung.

+ Übrigbleibt also eine steuerliche Privilegierung größerer Kapitalgesellschaften ohne wirtschaftspolitischem Nutzen und zusätzlich die vollkommene Erosion des Körperschaftsteuersystems.

+ Unternehmen sparen sich durch Rückgang des Zinsniveaus Zinskosten in Milliardenhöhe – seit 2008 in konservativer Schätzung zwischen 1,7 und 5,5 Mrd € pro Jahr.

+ Zu der heute geäußerten Kritik der IV an einer von der AK Wien versandten Umfrage an börsennotierte Unternehmen zum Thema „Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz“, hält die AK fest: Die AK evaluiert im Rahmen dieser Befragung die seit zwei Jahren gesetzlich verankerte Berichtspflicht der börsennotierten Unternehmen zu den Themen Nachhaltigkeit und Diversität. Dies ist aus Sicht der ArbeitnehmerInnen von großer Bedeutung, geht es doch um die weitere Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die AK ist auf diesem Gebiet nicht alleine tätig. Auch die Österreichische Prüfstelle (OePR) hat für das Berichtsjahr 2018 einen Prüfungsschwerpunkt zur nichtfinanziellen Berichterstattung festgelegt. Um Transparenz zu gewährleisten, werden die Ergebnisse der Befragung im Rahmen eines Berichts von der AK im Laufe des Jahres veröffentlicht. Die Kritik der IV, wonach auch jene Unternehmen genannt werden, die ihre Ergebnisse nicht bekannt geben wollen, kann die AK nicht nachvollziehen: Denn die Konzerne sind schließlich gesetzlich verpflichtet, ihre Ergebnisse zu den Themen Nachhaltigkeit und Diversität bekannt zu geben.

Arbeiterkammer Wien
Miriam Koch
+43 1 50165 – 12893
miriam.koch@akwien.at
wien.arbeiterkammer.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender