Regierung soll Karfreitag als Feiertag für alle gesetzlich festlegen!

Falls Regierung untätig bleibt, verstärkt ÖGB-Infowelle für Betriebsräte zur Einforderung des arbeitsfreien Tages

Wien (OTS/ÖGB) – „Die AK hat vor Gericht durchgesetzt, dass der Karfreitag ein Feiertag für alle ist. Die Regierung muss jetzt handeln und per Gesetz sicherstellen, dass auch wirklich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer frei haben“, fordert Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB: „Wir nehmen die Regierung beim Wort und verlangen eine Lösung, die keine Verschlechterung für die Beschäftigten bedeutet. In etwas mehr als zwei Monaten, am 19. April, ist der nächste Karfreitag, viel Zeit bleibt also nicht mehr. Wir informieren die Betriebsräte, wie sie für die Kolleginnen und Kollegen im Unternehmen das Recht auf den arbeitsfreien Karfreitag durchsetzen können, auch wenn die Regierung untätig bleibt. Ein freier Tag mehr ist ein Schritt weiter zum guten Leben für alle!“++++

Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf es keine Besser- und Schlechterstellung bestimmter Religionsgruppen geben. Die Konsequenz daraus ist, dass alle ArbeitnehmerInnen am Karfreitag frei haben, sofern sie das vom Arbeitgeber verlangen. Das Problem ist aber: Sofern die Regierung keine gesetzliche Regelung trifft, müssen ArbeitnehmerInnen diesen Feiertag aktiv beim Arbeitgeber einfordern. Lehnt der/die ArbeitgeberIn dieses Anliegen ab, so steht dem/der ArbeitnehmerIn neben dem Feiertagsentgelt auch zusätzlich ein Feiertagsarbeitsentgelt für die tatsächlich gearbeiteten Stunden zu. Achitz: „Das bringt einigen bürokratischen Aufwand mit sich: Die ArbeitnehmerInnen müssen den Feiertag einfordern, für die Arbeitgeber erhöht sich die Komplexität bei der Lohnverrechnung.“

Betriebsräte können gemeinsame Anträge der
ArbeitnehmerInnen organisieren

Achitz: „Wenn die Regierung keine gesetzliche Lösung für alle ArbeitnehmerInnen vorlegt, dann werden wir die Betriebsräte informieren und beraten, wie sie gemeinsam mit ihren KollegInnen den Karfreitag als Feiertag einfordern können.“ Damit werden die Beschäftigten vom bürokratischen Aufwand befreit, und sie können nicht so leicht unter Druck gesetzt werden, ihren Antrag auf den freien Tag doch nicht zu stellen. Viele Betriebsräte sind bereits informiert und mit Formularen für das gemeinsame Beantragen des Karfreitags ausgestattet. Der ÖGB wird die Informationswelle für BelegschaftsvertreterInnen und auch ArbeitnehmerInnen jetzt weiter verstärken.

Karfreitag als gesetzlicher Feiertag ist die einzige Lösung
ohne Verschlechterungen

Gar nichts kann der ÖGB mit der Idee anfangen, den Karfreitag gegen einen anderen Feiertag, etwa Ostermontag oder Pfingstmontag, zu tauschen oder durch stundenweisen zusätzlichen Urlaubsanspruch zu ersetzen. „Die Regierung hat versprochen, dass es zu keiner Verschlechterung für ArbeitnehmerInnen kommt. Beim Abtausch würden aber alle verlieren, die jetzt schon am Karfreitag frei haben“, sagt Achitz. In vielen Unternehmen wird an Freitagen außerdem kürzer gearbeitet als an anderen Wochentagen – auch deren Beschäftigte würden draufzahlen, hätten sie künftig einen Freitag statt einem Montag als Feiertag.

ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund
Florian Kräftner
0664/301 60 96

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender