Bundesjugendvertretung: Spitzenpolitikerinnen dürfen keine Ausnahme sein

100 Jahre Frauenwahlrecht in Österreich

Wien (OTS) – Morgen vor genau 100 Jahren – am 16. Februar 1919 – durften Frauen in Österreich das erste Mal bei einer Wahl ihre Stimme abgeben. An diesem Tag fand die Wahl zur Konstituierenden Nationalversammlung statt. Zuvor war am 12. November 1918 entschieden worden, dass Frauen auch in Österreich das aktive und passive Wahlrecht erhalten. Dieser Entscheidung gingen allerdings harte Kämpfe und anhaltender Einsatz frauenpolitischer Kämpferinnen für die politische Partizipation von Frauen bevor.

Dieser Einsatz ist auch heute noch notwendig, findet Martina Tiwald, Vorsitzende der Bundesjugendvertretung (BJV): „100 Jahre Frauenwahlrecht, das ist natürlich ein Grund zu feiern, aber für uns auch ein Anlass, um einen Blick auf aktuelle Herausforderungen für Frauen in der Politik zu werfen. Fotos aus der Politik dürfen keine „Frauensuchbilder“ sein. Mädchen und Frauen müssen dazu ermutigt werden, nicht nur ihr passives Wahlrecht zu nutzen, sondern sich auch aktiv in die Politik einzubringen und in Betracht zu ziehen, sich selber in politische Positionen wählen zu lassen.“

Doch Frauen in der Politik, sowie in der Öffentlichkeit generell, sind besonderen Problemen ausgeliefert, so Tiwald weiter: „Frauen, die in der Öffentlichkeit stehen – und das gilt besonders auch für Politikerinnen – sind besonders oft Anfeindungen ausgesetzt. Sie sind häufig Opfer von Hassrede und Beleidigungen, besonders auf Social Media, oder müssen damit rechnen, dass die Wahl ihres Outfits medial mehr Aufmerksamkeit bekommt, als ihre politischen Botschaften. Wir müssen uns weiter dafür einsetzen, gute Rahmenbedingungen für Frauen in der Politik zu schaffen, damit wir auch hier echte Gleichberechtigung erreichen können.“

Bundesjugendvertretung
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