
ÖSV zu Lukas Müller
Innsbruck (OTS) – Der ÖSV hält in seiner schriftlichen Stellungnahme generell fest, sich zum laufenden Verfahren nicht zu äußern. Vorweg:
Der ÖSV ist nicht Partei des Verfahrens, sondern die Austria Ski WM und GroßveranstaltungsgesmbH als Veranstalterin der Skiflug WM 2016. Dennoch muss ergänzt werden: Für den gesamten Skiverband war und ist der Unfall von Lukas Müller ein Schock. Der Kärntner Juniorenweltmeister galt als großes Talent im Skifliegen und war eine große Hoffnung im österreichischen Spitzensport. ÖSV-Präsident Peter Schröcksnadel hat Müller kurz nach seinem Unfall im Jahr 2016 die bestmögliche Unterstützung zugesagt – und sein Versprechen auch eingehalten: „Lukas Müller war als Vorspringer Teilnehmer der Veranstaltung ohne Wertung (laut FIS) und damit privat unfallversichert. Er erhielt nach seinem tragischen Unfall 480.000 Euro aus der ÖSV-Versicherung überwiesen. Der ÖSV hat sich auch bei der FIS dafür eingesetzt, dass Lukas Müller die maximale Versicherungssumme zugestanden wird. Er hat einen Anspruch auf eine Unfallentschädigung aus einer FIS-Versicherung im Umfang von 350.000 CHF. Der ÖSV verlangt von allen Sportlern, die an internationalen Bewerben teilnehmen, den Nachweis einer angemessenen Unfallversicherung“. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem umfassenden Ermittlungsverfahren mit 2 Verhandlungstagen, in dem auch der anwaltlich vertretene Lukas Müller ausführlichst zu Wort gekommen ist, geprüft, ob darüber hinaus eine gesetzliche Unfallversicherung nach dem ASVG vorgelegen ist und diese Frage verneint. Gegen diese Entscheidung hat Lukas Müller Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben, über die noch nicht entschieden ist. Der ÖSV hält es für ein Gebot der Höflichkeit und des Respekts den Gerichten gegenüber, sich zu laufenden Verfahren nicht wertend zu äußern. „Wir wünschen Lukas, dass er trotz dieses Schicksals sein Leben meistern wird und werden ihn dabei nach unseren Möglichkeiten bestmöglich unterstützen,“ so Schröcksnadel abschließend.
Heidi GLÜCK
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