AK Anderl: „Kein TTIP auf Raten!“

Die EU-WirtschaftsministerInnen wollen den Handel mit den USA neu regeln

Wien (OTS) – Die EU-Wirtschafts- und HandelsministerInnen wollen sich heute und morgen politisch auf Mandate für Verhandlungen über Handelsabkommen mit den USA einigen. In einem ersten Schritt sollen Zoll- und Konformitätsbewertungsabkommen angegangen werden. Dabei hat die Kommission nicht einmal eine Wirkungsanalyse vorgelegt. „Die Auswirkungen dieser Abkommen auf Arbeitsplätze und Umwelt/Klima müssen bekannt sein, bevor eine seriöse Entscheidung getroffen werden kann“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl.

Besonders problematisch ist aus Sicht der AK, dass das alte TTIP-Mandat aus 2013 noch immer aufrecht ist. Diese ursprüngliche Verhandlungsermächtigung geht nämlich weit über das hinaus, was jetzt verhandelt werden soll.

TTIP hat mit den Sonderklagerechten für InvestorInnen samt Investitionsschiedsgerichten und der Regulierungskooperation zu viele Möglichkeiten, um wichtige Schutzstandards auszuhebeln. „Wir wollen keine Neuauflage von TTIP mit jeder Menge Hintertüren und Schlupflöchern“, betont Anderl.

Deshalb fordert die AK, das bestehende TTIP-Mandat durch die EU-Mitgliedstaaten für ungültig zu erklären. 2017 haben sich in Österreich über 560.000 Menschen in einem Volksbegehren gegen TTIP ausgesprochen. Zudem soll eine umfassende Wirkungs- und Nachhaltigkeitsstudie erstellt werden, bevor ein neues Handlungsmandat erteilt wird. Eine Grundvoraussetzung, um überhaupt weitere Handelsabkommen abschließen zu können, sind aus Sicht der AK die Umsetzung der ILO-Mindestarbeitsstandards und des Pariser Klimaschutzabkommens.

Wissen: Was ist das Konformitätsbewertungsabkommen? Geht es nach den Vorstellungen der EU-Kommission, dürfen US-Organisationen sich künftig selbst bestätigen, dass ihre Exporte den Normen und Vorschriften der EU entsprechen. Die Folgen lassen sich derzeit nicht abschätzen. Die Möglichkeiten, was verhandelt werden kann, sind sehr weit gefasst und enthalten kaum Beschränkungen. Die Beurteilung, ob US-Exporte den EU-Standards entsprechen oder nicht, ist besonders sensibel: Hier könnten wichtige europäische Bestimmungen zum Schutz von KonsumentInnen, Gesundheit und Umwelt unterlaufen werden (zB hormonbehandelte Lebensmittel oder Pestizideinsatz).

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