4.100 Euro weniger Lohn, weil Chefin Ausbildung verschleppte

Anderl: „Ein fauler Trick einer Arbeitgeberin. Der AK Rechtsschutz hat geholfen.“

Wien (OTS) – Drei Jahre arbeitete eine junge Frau in Wien bei einer Zahnärztin im noblen ersten Wiener Gemeindebezirk. Die 23-Jährige forderte immer wieder ein, die Ausbildung zur zahnärztlichen Assistentin endlich, wie vereinbart, beginnen zu dürfen. Doch die Chefin erfand immer neue Ausflüchte und bezahlte sie weiter nur als zahnärztliche Assistentin in Ausbildung. AK Präsidentin Renate Anderl: „Das war eindeutig ein fauler Trick von der Arbeitgeberin, um sich ein Körberlgeld auf Kosten der Arbeitnehmerin zu holen. Der AK Rechtsschutz hat geholfen: Die Arbeitgeberin musste 4.100 Euro nachzahlen.“

Die Beklagte bewies vor dem Arbeits- und Sozialgericht einiges an Einfallsreichtum: Zu-erst behauptete sie, dass der Andrang für den Kompaktkurs, den die Arbeitnehmerin belegen wollte, zum erstmöglichen Termin zu groß gewesen sei und es keinen Platz mehr gegeben hätte. Außerdem sei es üblich, die Ausbildung erst zu beginnen, wenn das Arbeitsverhältnis bereits ein halbes Jahr gedauert habe. Außerdem habe die Arbeitnehmerin ja eigentlich sowieso erst den Führerschein machen wollen und nebenbei – wohl wegen des geringen Gehalts von 695 Euro im Monat für eine zahnärztliche Assistentin in Ausbildung – am Samstag als Schuhverkäuferin gearbeitet. Als Arbeitgeberin sei sie sich daher nicht sicher gewesen, ob die Arbeitnehmerin wirklich die Ausbildung zur Zahnarztassistentin anstrebe.

Gegenüber ihrer Arbeitnehmerin gab die Zahnärztin an, dass zuerst ihre Kollegin den Theoriekurs besuchen solle. Sie könne nicht zwei Arbeitskräfte gleichzeitig entbehren. Vor Gericht behauptete die Arbeitgeberin, sie habe nichts dagegen gehabt, dass beide gleichzeitig den Kurs besuchen.

Das Arbeits- und Sozialgericht erkannte die Ausführungen der Zahnärztin aus dem ersten Bezirk als das, was sie waren: Ausflüchte. Die Zahnärztin verschleppte rechtswidrig den Start der Ausbildung für die Arbeitnehmerin. Das Gericht entschied, dass die junge Frau für mindestens ein Jahr bereits als fertig ausgebildete Zahnarztassistentin arbeiten hätte können – mit dem entsprechend höheren Gehalt. Daher musste die Zahnärztin nun 4.100 Euro an entgangenem höheren Entgelt zuzüglich Zinsen an die Arbeitnehmerin zahlen.

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