
Kalliauer: „Dieser Karfreitagspfusch ist eine weitere Provokation gegen Arbeitnehmer und ein weiterer Kniefall vor der Wirtschaft“
Linz (OTS) – „Von Klarheit, Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und Gerechtigkeit schwafeln Regierungsvertreter nach Bekanntwerden der neuen Karfreitagsregelung. In Wahrheit geht es hier nicht um Gerechtigkeit, sondern um eine sagenhafte Provokation gegen Arbeitnehmer und einen tiefen Kniefall vor der Wirtschaft“, kritisiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Nach den Plänen der Regierung soll jede/-r Arbeitnehmer/-in einen persönlichen Feiertag aus dem bestehenden Urlaubsanspruch nehmen können. De facto ist das die Streichung eines Feiertages bei Abzug eines Urlaubstages.
Die Regelung ‚Feiertag ab 14 Uhr‘ wurde von allen Seiten heftig kritisiert. Und jetzt gibt es eine Neuregelung, die wieder Kontroversen auf den Plan rufen wird. Arbeitnehmer/-innen können einseitig einen als persönlichen Feiertag beanspruchen – unter Wahrung einer Dreimonatsfrist und unter Abzug aus dem Urlaubskontingent. Eine weitere Verschlechterung für die Arbeitnehmer/-innen, so Kalliauer.
De facto kann aber der Arbeitgeber trotzdem aus „dringend betrieblichen Gründen“ auf der Arbeitsleistung bestehen. Die Formulierung der Regierungsparteien „Sollte der Arbeitnehmer auf Wunsch des Arbeitgebers dennoch an diesem selbst gewählten Feiertag der Arbeit freiwillig nachgehen“ mutet etwas zynisch an. Wer die betriebliche Realität kennt, weiß, dass insbesondere im Handel an solchen Tagen wie dem Karfreitag sehr viele Arbeitnehmer/-innen ihrer Arbeit nachgehen müssen. Wie schon bei den neuen Bestimmungen zur Arbeitszeit kann man auch hier weder von einer Selbstbestimmtheit noch einer Freiwilligkeit der Arbeitnehmer/-innen ausgehen.
„Wenn Regierungsvertreter in diesem Zusammenhang die Wörter ‚Gerechtigkeit‘ und ‚Gleichbehandlung‘ in den Mund nehmen, dann ist das der pure Hohn“, so Kalliauer erzürnt.
Die neue Regelung zeige außerdem, welche arbeitnehmerfeindlichen Konsequenzen die österreichische Bundesregierung aus Urteilen des höchsten europäischen Gerichts zieht.
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