Europawahl 2019 – EU-BürgerInnen: Eintragung in die EU-Wählerevidenz bis 12. März möglich

Wien (OTS) – Bis zum Stichtag der Europawahl 2019, dem 12. März 2019, haben wahlberechtigte nichtösterreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Wien die Möglichkeit, sich in die Wiener Europa-Wählerevidenz eintragen zu lassen, um an der Europawahl 2019 teilzunehmen. Nach der Eintragung können die österreichischen Abgeordneten gewählt werden.

Nichtösterreichischen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, welche die EU-Abgeordneten des Heimatstaates wählen möchten, empfiehlt das Wiener Wahlservice, mit der jeweiligen Vertretung ihres Landes Kontakt aufzunehmen.

Nähere Informationen zur Eintragung in die Wiener Europa-Wählerevidenz (z.B. die Voraussetzungen, die erforderlichen Formulare inkl. Übersetzungshilfen, die Adresse des Wiener Wahlservice) sind online unter www.wahlen.wien.at zu finden. (Schluss)

Philipp Lindner
Mediensprecher StR Jürgen Czernohorszky
+43 1 4000 81853
philipp.lindner@wien.gv.at

Robert Minar
Magistratsabteilung 62 –
Zentrale Wiener Wählerevidenz
+43 1 4000 89436
robert.minar@wien.gv.at
www.wahlen.wien.at

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