
Gehalt mit absurden Begründungen vorenthalten – AK Linz erkämpfte 4.500 Euro Nachzahlung für Servicetechniker
Linz (OTS) – Immer wieder muss die AK Oberösterreich für Arbeitnehmer/-innen vor Gericht gehen, denen ihre Arbeitgeber mit abenteuerlichen Begründungen Geld vorenthalten. „Im vorliegenden Fall ging es einem Arbeitgeber offenbar darum, einen erkrankten Mitarbeiter möglichst billig loszuwerden. Die Argumentation des Unternehmers war so absurd, dass es schon erstaunlich ist, dass er gegen das klare Ersturteil auch noch in Berufung gegangen ist. Es freut mich daher besonders, dass wir auch in der zweiten Instanz zu 100 Prozent Recht bekommen haben. Für den Arbeitnehmer ging es immerhin um mehr als 4.500 Euro“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Der Mann hatte als Servicetechniker gearbeitet und sein Arbeitsverhältnis bereits rechtskonform gekündigt. Während der Kündigungsfrist wurde er krank und hat diesen Krankenstand der Firma auch ordnungsgemäß gemeldet. Seine Arbeitskleidung und den Firmen-PKW gab er auf Wunsch des Arbeitgebers an die Firma zurück. Der Arbeitgeber behauptete daraufhin absurderweise, dass der Mitarbeiter dadurch auf die Einhaltung seiner Kündigungsfrist verzichtet habe und zahlte ihm kein Entgelt mehr aus. Auch seinen Resturlaub und geleistete Überstunden bekam der Mann nicht bezahlt. Zusätzlich behauptete der Arbeitgeber, der Servicetechniker habe unzulässigerweise ein defektes Gerät entsorgt und sich das Entgelt für die Entsorgung behalten. Den behaupteten Betrag zog der Unternehmer ebenfalls bei der Endabrechnung ab.
Der Mann wandte sich an die Arbeiterkammer Linz um Hilfe. Die AK hielt die Unternehmerargumente für nicht stichhaltig und klagte offenen Lohn, Überstunden, Diäten, Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung für den Servicetechniker ein.
Auch das Gericht stellte fest, dass die Behauptungen des Arbeitgebers unrichtig waren und sprach dem Arbeitnehmer in erster Instanz sämtliche Ansprüche zu, die von der AK eingefordert worden waren. Der Unternehmer legte Berufung ein. Auch das Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung der ersten Instanz vollinhaltlich, so dass der Arbeitnehmer endlich zu seinem Geld kam. Sein ehemaliger Chef musste ihm mehr als 4.500 Euro nachzahlen.
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