Urteil zur 6. Urlaubswoche: WKÖ-Kopf kritisiert „unnötiges Prozessieren der AK“

EuGH bestätigt, dass österreichisches Urlaubsrecht EU-konform ist

Wien (OTS) – „Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt die Position der Wirtschaftskammer, dass die österreichische Regelung der Urlaubsansprüche EU-konform ist“, so Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zum heutigen Spruch des EuGH. Dieser entschied in einem von der Arbeiterkammer Oberösterreich angestrebten Musterprozess, dass die österreichische Regelung zur 6. Urlaubswoche EU-Bürger keineswegs diskriminiere. „Betriebstreue mit einer 6. Urlaubswoche zu honorieren, muss für Österreicher und EU-Bürger gleich gelten. Genau das hat der EuGH bestätigt“, sagt Kopf.

Ständiger Gang zum EuGH widerspricht Geist der
Sozialpartnerschaft

„Die von der Arbeiterkammer angestrebten Klagen, hat wieder dem Grundsatz der Sozialpartnerschaft widersprochen“, kritisiert Kopf. „Als Arbeitnehmervertretung einen arbeitsrechtlichen Grundsatz wie Betriebstreue mit einer Klage in Frage zu stellen, ist ein mutwilliger Angriff auf ein funktionierendes und konsensual gelebtes Modell zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.“ Der WKÖ-Generalsekretär spricht dabei auch den Arbeiterkammer-Prozess beim EuGH zur bisher gültigen Karfreitagsregelung an.

Im Übrigen, so merkt Kopf an, hat das Urteil des EuGH die österreichischen Unternehmen vor erheblichen Mehrkosten bewahrt. „Das hätte unsere Betrieben im schlimmsten Fall mit Mehrkosten von mindestens 450 Millionen Euro belastet da es zu einer generellen Anrechnung von Vordienstzeiten gekommen wäre. Gerade für KMU wäre das schwer zu verkraften gewesen“, so Kopf abschließend. (PWK154/DFS)

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