NÖGKK-Antrag aus formalen Gründen zurückgewiesen

Entscheidung des Höchstgerichts ist kein Präjudiz für weitere Verfassungsklagen rund um die Sozialversicherung

St. Pölten (OTS) – Der Verfassungsgerichtshof hat den Antrag der NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK) aus formalen Gründen zurückgewiesen und keine inhaltliche Prüfung der Argumente vorgenommen.

Die Zurückweisung erfolgte, weil die angefochtene Bestimmung („Ausgabenbremse“) nach Einbringung des Antrags durch die NÖGKK durch den Gesetzgeber mit Wirksamkeit 1. April 2019 geändert wurde.

Die NÖGKK akzeptiert selbstverständlich das Erkenntnis des Höchstgerichts. Gleichzeitig bedauert die Kasse, dass wegen der Zurückweisung aus formalen Gründen eine inhaltliche Auseinandersetzung mit ihren Argumenten nicht vorgenommen werden konnte.

Das vorliegende Erkenntnis stellt kein Präjudiz für die ante portas stehende verfassungsrechtliche Bewertung der „Sozialversicherungsreform (SV-OG)“ dar.

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