
Nehammer/Gudenus: Urteil stützt Linie der Regierung gegen politischen Islam
ÖVP/FPÖ: Imame-Ausweisungen durch Bundesregierung und Verbot von Auslandsfinanzierung sind verfassungskonform
Wien (OTS) – „Der Verfassungsgerichtshof hat heute der Ausweisung zweier von der Türkei entsandten Imamen Recht gegeben. Mit diesem Urteil unterstützt die höchste Instanz in unserem Land den Kampf der Bundesregierung gegen den politischen Islam. Diese Entscheidung zieht klare Grenzen, was erlaubt ist und was nicht und das ist gut so“, stellen heute der Integrationssprecher und Generalsekretär der neuen Volkspartei, Karl Nehammer, und der geschäftsführende FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus, fest.
Beide sehen damit den Kurs der Bundesregierung bestätigt und untermauern die Wichtigkeit des Verfassungsgerichtshof-Urteils: „Das Auslandsfinanzierungsverbot schützt uns vor der Einflussnahme ausländischer Vereine auf in Österreich praktizierende Imame und dient damit der Selbstständigkeit und der Unabhängigkeit der Religionsgesellschaften. Diese Erkenntnis des VfGH ist auch deshalb enorm wichtig, weil es die völlige Verfassungskonformität des Islamgesetzes 2015 bestätigt“, so Nehammer und Gudenus abschließend.
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