Kollektivvertragsabschluss in der Textilindustrie erzielt

Verhandler einigten sich auf gestaffelte Erhöhung der Ist-Löhne, die ab 1. April wirksam wird

Wien (OTS) – Nach harten und sehr intensiven Verhandlungen konnten sich gestern die Vertreter der Gewerkschaften mit den Vertretern der Textilindustrie auf folgenden Abschluss einigen:

Die Ist-Löhne werden gestaffelt beginnend mit den niedrigeren Lohngruppen um 3 % und die oberen Lohngruppen um 2,8 % mit Wirkung von 1.4.2019 erhöht. Die KV-Löhne wurden bereits mit 01.12.2018 laut Kollektivvertragsvereinbarung von 2017 angehoben.

Die Gehälter (KV und IST) werden ebenfalls gestaffelt erhöht, nämlich um 2,6 % in den oberen und 3 % in den unteren Verwendungsgruppen. Die Auswirkung der Lohn- und Gehaltserhöhung auf die Textilindustrie beträgt im Durchschnitt 2,94 %.

Lehrlingsentschädigung steigt im 1. Lehrjahr um 8%

Da der Berufsnachwuchs für die Branche ein besonders wichtiges Anliegen ist, wollte man mit einer besonderen Erhöhung ein Zeichen setzen: Die Lehrlingsentschädigungssätze werden jeweils um € 50 mit Wirksamkeit 1.4.2019 erhöht. Dies bedeutet eine Steigerung der Lehrlingsentschädigung im 1. Lehrjahr um 8 %.

Der Abschluss betrifft knapp 12.000 Beschäftigte der Textilindustrie, wird mit 1.4.2019 wirksam und hat eine Laufzeit bis 31.3.2020. (PWK174/DFS)

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