
AK: Achtung, Leasingfalle beim Autoankauf!
Konsument kaufte Leasingauto von Leasingbank – Auflösungsbetrag hoch und nicht nachvollziehbar – AK half erfolgreich: Konsument ersparte sich knapp 3.000 Euro
Wien (OTS) – Ein Auto mittels Leasing finanziert – rund 14 Monate später wollte der Konsument das Auto ankaufen. Die Leasingbank berechnete ihm einen hohen, nicht aufgeschlüsselten Abrechnungsbetrag für die Vertragsauflösung. Daher ließ er den Vertrag von der AK Konsumentenabteilung überprüfen. Das Ergebnis: Die Leasingbank rechnete mit einem ungünstigen Zinssatz. Zudem fand sich in der Berechnung eine von der AK als rechtwidrig eingestufte Kündigungspauschale von 500 Euro. Die AK half erfolgreich – der Konsument bekam knapp 3.000 Euro zurück.
Herr K. schloss im September 2017 für sein Auto bei einer Leasingbank einen Leasingvertrag (mit Depotzahlung und vereinbartem Restwert) ab. Der Basis- bzw. Kaufpreis der Leasingfinanzierung betrug 41.399,13 Euro (inklusive Normverbrauchsabgabe – Nova – und Umsatzsteuer), die Vertragslaufzeit fünf Jahre. Er vereinbarte 60 monatliche Leasingraten. Aus den Vertragsunterlagen („Restwert-Leasing“ mit kalkulierten 15.000 Kilometer pro Jahr) ging hervor, dass eine allfällige Differenz aus kalkuliertem Restwert und Verwertungserlös vom Leasingnehmer zu tragen sei. Die Konditionen im Leasingvertrag: ein vereinbarter Fixzinssatz von 3,35 Prozent und eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 150 Euro. Der Effektivzinssatz machte 3,88 Prozent (inklusive Bearbeitungs- und Rechts-geschäftsgebühr) aus. Der Gesamtbetrag, also die Summe aller Zahlungen an die Leasinggesellschaft, war mit 46.492,96 Euro angegeben. Herr K. schloss auch eine Kaskoversicherung ab.
Gegen Ende 2018 – also nach knapp 14 Monaten Vertragslaufzeit – wollte Herr K. das Leasingauto ankaufen. Die Leasingbank teilte ihm daraufhin im Dezember 2018 einen „Auflösungswert“ mit: Herr K. sollte 34.883,46 Euro zahlen – mit der Bezahlung dieser Summe würde das Auto in sein Eigentum übergehen. Herr K. ließ die Abrechnung von der AK überprüfen. Offenbar hatte die Leasingbank nur einen sehr geringen Teil der Zinsen (nämlich zum 3-Monats-Euribor) aus den noch offenen Leasingraten (46 offene Leasingraten) herausgerechnet – und nicht den vertraglich vereinbarten Zinssatz von 3,35 Prozent. Zudem stellte sich heraus, dass die Leasingbank eine von der AK als rechtswidrig eingestufte Kündigungspauschale von 500 Euro in den nicht weiter aufgeschlüsselten Forderungsbetrag von 34.883,46 Euro hineingerechnet hatte.
Die AK intervenierte bei der Bank und übermittelte eine eigene Berechnung des Auflösungswertes. Die Intervention brachte einen prompten Erfolg: Die Leasingbank akzeptierte die AK Berechnungen im Großen und Ganzen: Statt der 34.883,46 Euro hatte Herr K. nur mehr 31.992,26 Euro zu bezahlen – immerhin eine satte „Ersparnis“ für Herrn K. in der Höhe von 2.891,21 Euro.
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