
AK Anderl: „Österreichische Urteile gelten auch für Amazon!“
Amazon weist Rückforderungsansprüche von KonsumentInnen kaltschnäuzig zurück – AK bleibt am Ball und wird KonsumentInnen unterstützen
Wien (OTS) – Die AK hat gegen Amazon wegen unrechtmäßiger Klauseln und Geschäftspraktiken gewonnen. Die Urteile sind rechtskräftig. Jetzt treffen bei der AK hunderte Beschwer-den von KonsumentInnen ein, weil Amazon den KonsumentInnen eine Abfuhr erteilt – Amazon zahlt die unzulässige Preiserhöhung für die Mitgliedschaft bei Amazon Prime nicht zurück. Der Rückzahlungsanspruch besteht deswegen, weil die Vertragsbestimmung, auf die Amazon die Preiserhöhung stützt, von den Gerichten als rechtswidrig und damit unwirksam beurteilt worden ist. AK Präsidentin Renate Anderl kritisiert das Verhalten des Konzerns: „Es kann nicht sein, dass Amazon österreichische Gerichtsurteile missachtet. Die Rechtsordnung gilt auch für internationale Konzerne! Wir bleiben dran und helfen den Konsumenten!“ Die AK sammelt jetzt die Beschwerden und prüft weitere rechtliche Schritte.
Die AK hatte Amazon wegen insgesamt zehn unzulässiger Klauseln und zwei unrecht-mäßiger Geschäftspraktiken geklagt und sowohl vom Handelsgericht Wien als auch letztlich vom Oberlandesgericht Wien Recht bekommen. Die Urteile sind rechtskräftig.
Die AK hat in der Folge öffentlich darauf hingewiesen, dass sich die KonsumentInnen wegen einer unrechtmäßig vorgenommenen Erhöhung des Entgelts für Amazon Prime beim Kundenservice von Amazon melden und die Preiserhöhung rückfordern können. Dabei geht es um die ab dem Jahr 2017 vorgenommene Erhöhung von 49 Euro auf 69 Euro pro Jahr – insgesamt also bereits 40 Euro pro Kunden. Hunderte KonsumentInnen, die sich daraufhin an Amazon gewandt haben, suchen nun erneut Hilfe bei der AK. Amazon behauptet im Antwortschreiben mit Hinweis auf einen erweiterten Leistungsumfang, dass die Preiserhöhung rechtlich zulässig sei und KundInnen, denen das nicht passe, die Prime Mitgliedschaft jederzeit kündigen können. Amazon wirft damit Nebelgranaten: Die Änderungsklauseln sind rechtskräftig als unzulässig erklärt worden, daher haben die KundInnen den Anspruch auf Rückzahlung der 40 Euro.
Was KonsumentInnen jetzt tun können? Die AK rät den KonsumentInnen, eine E-Mail an den Konsumentenschutz der AK Wien zu schreiben: ks@akwien.at Die E-Mail an die AK soll den Betreff „Preiserhöhung Amazon“ haben. In der E-Mail an die AK bitte den Namen, Wohnadresse und die E-Mail-Adresse für eine Kontaktaufnahme angeben. Die AK sammelt jetzt die Beschwerden und prüft weitere rechtliche Schritte.
„Wir werden am Ball bleiben und den Konsumenten zur Seite stehen. Wir lassen uns nicht von einem Konzern in die Knie zwingen. Die Gerichte haben uns Recht gegeben, und das ist auch von einem internationalen Riesen wie Amazon zu akzeptieren“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl.
Arbeiterkammer Wien
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