VKI: VW-Sammelklagsaktion – Nächste Verhandlung am Montag, 8. April 2019 am LG Innsbruck

Wien (OTS) – Am Landesgericht Innsbruck (LG Innsbruck) findet kommenden Montag die erste Verhandlung der beim dortigen Gericht anhängigen Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die VW AG statt. Auch hier wird das Augenmerk darauf liegen, wie das Gericht im Licht der letzten Entscheidungen zur Zuständigkeit vorgehen wird.

Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Wien bestätigt, dass die österreichischen Gerichte für VW-Klagen zuständig sind. Auch der Richter in der Sammelklage beim Landesgericht Leoben hatte durchblicken lassen, dass eine Zuständigkeit der österreichischen Gerichte gegeben sein sollte.

Im bevorstehenden Verfahren beim Landesgericht Innsbruck wird vom VKI für 741 Betroffene ein Schaden von rund 4,5 Millionen Euro geltend gemacht. Der Schaden liegt nach Ansicht des VKI in einer Wertminderung von 20 Prozent des Kaufpreises, zudem wird eine Haftung für Folgeschäden geltend gemacht.

Das Verfahren beim LG Innsbruck ist eine von 16 Klagen, die bei den jeweiligen Landesgerichten Österreichs eingebracht wurden. Insgesamt beträgt der Streitwert dieser Sammelklagsaktion 60 Millionen Euro. Rund 10.000 Geschädigte werden dabei vom VKI bei Gericht vertreten. In Innsbruck sind jene Fälle eingeklagt, bei denen die Übergabe des Fahrzeuges in Tirol erfolgte.

Im Verfahren beim LG Innsbruck sind alle Tiroler Fälle zusammengefasst. Bisher haben in den sechzehn Verfahren sechs Verhandlungen stattgefunden.

VW-Sammelklagsaktion: Verhandlung am LG Innsbruck

Datum: 8.4.2019, 15:00 – 16:30 Uhr
Ort: Landesgericht Innsbruck Verhandlungssaal 111
Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck

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